Wenn eine Übersetzung für einen offiziellen Zweck, wie zum Beispiel bei einer staatlichen Behörde, benötigt wird, muss diese Urkundenqualität haben. Dafür ist eine beglaubigte Übersetzung von einem/r gerichtlich beeideten Übersetzer:in notwendig. Eine beglaubigte Übersetzung ist erst dann rechtswirksam, wenn der/die gerichtlich beeidete Übersetzer:in diese mit seinem/ihrem Siegel, seiner/ihrer Unterschrift und der Beglaubigungsformel versieht. Damit bestätigt der/die Gerichtsdolmetscher:in, dass die Übersetzung mit dem Originaldokument übereinstimmt.
Eine beglaubigte Übersetzung sagt allerdings nichts über die Echtheit des Originaldokumentes aus. Um sicherzustellen, dass Ihr Original Urkundenqualität hat, ist eine Beglaubigung von einem/r Notar:in notwendig. Sollte Ihr Dokument noch nicht beglaubigt sein, übernehmen wir auch gerne diesen Schritt. Eine Beglaubigung der Originaldatei können wir nur für Dokumente von österreichischen Behörden für Sie übernehmen.
Je nachdem, für welches Land Sie die Übersetzung benötigen, sind unterschiedliche Formen der Beglaubigung notwendig, da eine beglaubigte Übersetzung aus Österreich nicht automatisch in anderen Ländern gültig ist.
Selbstverständlich klären wir gerne für Sie, welche Schritte für Ihre beglaubigte Übersetzung notwendig sind. Unsere Angebote für beglaubigte Übersetzungen inkludieren stets alle erforderlichen Schritte.
Wir liefern beglaubigte Übersetzungen über unsere innovative Plattform als gescannte Dateien. Lassen Sie uns wissen, wenn Sie das Dokument zusätzlich per Post benötigen.
Bitte beachten Sie, dass wir beglaubigte Übersetzungen ausschließlich für unsere Firmenkund:innen anbieten können.
Beglaubigte Übersetzungen werden von Behörden nur anerkannt, wenn sie von allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Dolmetscher:innen angefertigt wurden. Diese müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und eine Prüfung beim Landesgericht ablegen. Übersetzer:innen, welche ein Dolmetscher:innen-/Übersetzer:innenstudium absolviert haben, sind verpflichtet, eine zweijährige Berufstätigkeit als Übersetzer:innen oder Dolmetscher:innen nachzuweisen.
Übersetzer:innen, welche kein solches Studium abgeschlossen haben, müssen fünf Jahre Berufstätigkeit in diesem Bereich nachweisen können.
Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzer:innen sind sehr hoch. Neben perfekten Kenntnissen der Ausgangssprache und der Zielsprache ist fundiertes Wissen über das Rechts- und Gerichtswesen notwendig. Terminologie und Formulierungen sind im Gerichtswesen sehr spezifisch und formelle Faktoren müssen berücksichtigt und eingehalten werden.
Die Übersetzer:innen sind bei einer beglaubigten Übersetzung rechtlich dazu verpflichtet, sich an bestimmte Formulierungen zu halten. Sie haften mit ihrem Siegel für die Richtigkeit der Übersetzung.