AGB

Kund:innen
Übersetzer:innen
Partner:innen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Kund:innen

Stand: 2. Mai 2018

Nativy GmbH

Schönborngasse 18 Top 5

A-1080 Wien,

ÖSTERREICH

Telefon: +43-660-508 80 33

Email: contact@Nativy.com

www.Nativy.com

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Nativy GmbH

Präambel

Die Nativy GmbH betreibt ein webbasiertes Kommunikations- sowie Datenverarbeitungssystem (abrufbar im Web unter www.Nativy.com) zur individuellen Selektion, Gestaltung und anschließenden Vergabe von Übersetzungsaufträgen durch registrierte Kunden im In- sowie im Ausland. Auf Grundlage der modularen Nativy-Webplattform soll eine an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasste Vergabe sowie die professionelle Organisation von Übersetzungs- und Korrekturaufträgen ermöglicht werden. Ein breites Netzwerk an zertifizierten Übersetzern und Korrekturlesern ermöglicht dabei eine qualitativ hochwertige sowie zeitlich effiziente Vermittlung von Übersetzungsagenden an den Kunden/das Mitglied.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld, während sowie nach Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen Nativy und den Mitgliedern sowie sonstigen Nutzern der Nativy-Plattform.

1 Begriffsbestimmungen

Die nachstehenden Begriffe werden in den AGB wiederholt verwendet und daher zum besseren Verständnis im Folgenden definiert. Die nachfolgenden Definitionen erstrecken sich jeweils auf die Einzahl sowie die Mehrzahl der angeführten Begriffe.

AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche als ausschließliche Grundlage für den zwischen Nativy und dem User zustande gekommenen Nutzungsvertrag gelten.

Nativy: Nativy GmbH, Schönborngasse 18 Top 5, 1080 Wien, Österreich.

Nativy-Plattform: Die von Nativy betriebene, Online Plattform (abrufbar im Web unter www.Nativy.com) zur interaktiven Evaluierung und Selektion von Übersetzern sowie Vergabe von Übersetzungsaufträgen an Nativy.

Geistiges Eigentum: Sämtliche proprietären Rechte an der Nativy-Plattform und über diese zugänglich gemachten Inhalte sowie die Rechte an einer Übersetzung, unter anderem bestehend aus (i) Urheberrechten sowie allenfalls darüber hinausgehendem schutzfähigem Know-how eines Übersetzers.

Korrekturleser: Ein nach den Kriterien der europäischen Übersetzungsnorm ‚EN 15038‘ qualifizierter und gemäß interner Selektionsregulativen basierend auf Ausbildung und Erfahrung von Nativy ausgewählter und im Übersetzungsnetzwerk aufgenommener Korrekturleser.

Mitglied: jede natürliche sowie juristische Person im In- sowie im Ausland, welche sich auf der Nativy-Plattform ordnungsgemäß registriert hat und welcher ein individuelles Mitgliedskonto/User-Interface zugeteilt wurde.

Mitgliedskonto: der bei Registrierung eines Mitglieds individuell angelegte Account, mit welchem der Zugang zum User-Interface ermöglicht wird.

Nutzer: Jede natürliche oder juristische Person, welche die Webseite von Nativy bzw die Nativy-Plattform im Internet aufruft oder aufrufen lässt ohne ein Mitglied zu werden.

Nutzungsvertrag: Das ausschließlich auf Basis dieser AGB begründete Rechtsgeschäft zwischen Nativy und den Vertragspartnern.

Übersetzer: Ein nach den Kriterien der europäischen Übersetzungsnorm ‚EN 15038‘ qualifizierter und gemäß interner Selektionsregulativen basierend auf Ausbildung und Erfahrung von Nativy ausgewählter und im Übersetzungsnetzwerk aufgenommener Übersetzer.

Übersetzung: Eine zur Produktion sowie dem anschließenden Vertrieb von Nativy im eigenen Ermessen freigegebene Übersetzung.

Übersetzernetzwerk: Das dem Kunden über die Nativy-Plattform zugängliche Netzwerkportfolio an internationalen, zertifizierten Übersetzern

User-Interface: Die dem Mitglied zugeteilte Schnittstelle auf der Nativy-Plattform, zum individuellen Download/Upload von Inhalten.

Selektion: Bezeichnet die nach Ablauf der Selektionsphase erfolgte Auswahl eines Übersetzers durch den Kunden. Nach erfolgter Selektion wird ausschließlich Nativy mit dem betreffenden Übersetzer in Kontakt treten und diesem den Übersetzungsauftrag auf bilateraler Ebene erteilen. Übersetzer und Kunde können via Nativy ab Auftragsbeginn direkt kommunizieren.

Selektionsphase: Zeitraum von der ersten Anfrage des Mitgliedes einer Übersetzung auf der Nativy-Plattform bis zur allfälligen Selektion.

Textkorrektur: Überarbeitung von Texten zur Verbesserung der Verständlichkeit für die Zielgruppe.

Vertragspartner: Alle natürlichen sowie juristischen Personen, welche sich der Nativy-Plattform rechtmäßig bedienen, somit Mitglieder und sämtliche Nutzer, unabhängig von deren Registrierung.

2 Geltungsbereich

(1) Die AGB in der jeweils gültigen Fassung regeln die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Nativy-Plattform sowie der dazugehörigen Subdomaines durch die Vertragspartner. Mitglieder und Nutzer sind lediglich an jene Bestimmungen des Nutzungsvertrages gebunden, die sie auch tatsächlich angehen.

(2) Unmittelbare Verbindlichkeit besitzen die AGB ausschließlich zwischen Nativy und den Vertragspartnern. Rechtswirkungen und Ansprüche etc. auf Grundlage eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden vertraglichen Einigung oder Regelung nicht.

(3) Vertragliche Abweichungen von den AGB bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, schriftlich erteilten Zustimmung durch Nativy. Sollen für bestimmte Funktionen, Dienste oder Bereiche der Nativy-Plattform ergänzende Regelungen gelten, wird der Vertragspartner auf diese Bestimmungen vor der erstmaligen Ausführung bzw Inanspruchnahme der betreffenden Funktion, Dienste oder Bereiche gesondert hingewiesen. Mit der Ausführung bzw. Inanspruchnahme erklärt sich der Vertragspartner mit den jeweiligen ergänzenden Bedingungen einverstanden und erkennt diese als für verbindlich an. Die ergänzenden Bedingungen gelten für sämtliche Nutzungen derselben Funktion bzw. desselben Dienstes oder Bereichs.

(4) Bei der Nutzung der Nativy-Plattform hat der Vertragspartner das geltende Recht sowie die Bestimmungen dieser AGB zu beachten und einzuhalten.

(5) Mit Begründung des Vertragsverhältnisses gemäß § 3 (1) werden auch die AGB durch den Vertragspartner anerkannt und gelten danach für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allfällige (Geschäfts-) Bedingungen eines Vertragspartners werden nicht automatisch Vertragsinhalt und gelten nur, wenn sie im Einzelfall, auf Basis einer Individualvereinbarung von Nativy schriftlich anerkannt werden.

(6) Mitarbeiter von Nativy sowie sonstige in die vertragliche Leistungserbringung durch Nativy eingebundene Erfüllungs- bzw Besorgungsgehilfen sind nicht befugt Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt der mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarung bzw diese AGB hinausgehen.

3 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und Nativy kommt aufgrund eines schriftlichen und/oder elektronischen Angebotes von Nativy sowie der ausdrücklichen sowie konkludenten Annahme durch schlichte Inanspruchnahme der und/oder Registrierung auf der Nativy-Plattform bzw Übermittlung eines zu übersetzenden Schriftstückes (Dokumentes) sowie allfällige anschließende Vergabe eines Übersetzungsauftrages zustande. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist über einen transparenten Link auf der Website von Nativy unterwww.Nativy.com abrufbar.

(2) Im Falle einer Registrierung hat das Mitglied sein Einverständnis zu den AGB ausdrücklich, durch Aktivierung bzw Betätigung des hierfür vorgesehenen Feldes zu erklären.

(3) Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab rechtsgültiger Registrierung auf der Nativy-Plattform ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(4) Nativy ist berechtigt den Abschluss eines Vertrages mit dem Vertragspartner abzulehnen oder von diesem jederzeit zurückzutreten wenn:

(a) begründete Zweifel betreffend der Identität, Rechtsfähigkeit bzw. Rechtspersönlichkeit des Vertragspartners oder der Vertretungsmacht einer in dessen Namen agierenden (natürlichen oder juristischen) Person bestehen;

(b) begründeter Verdacht der missbräuchlichen Verwendung der Nativy-Plattform oder von über das ausschließlich dem Mitglied zugeteilte Mitgliedskonto (User-Interface) zugänglicher Applikationen besteht;

(c) sonstige Umstände vorliegen, welche die Begründung oder Aufrechterhaltung eines Vertragsverhältnisses aus Sicht von Nativy unzumutbar machen würden;

(5) Angebote von Nativy auf Vertragsabschluss sind freibleibend. Die im Onlineangebot, auf Broschüren oder anderen Werbematerialen von Nativy dargestellten oder beworbenen Produkte und Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar.

(6) Nativy ist berechtigt, vorhandene Funktionen und Dienste inhaltlich zu ändern, vorübergehend oder endgültig zu deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen sowie einzelne Funktionen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen.

(7) Alle Angaben in Drucksachen, Katalogen, Anzeigen, Preislisten und sonstigen Informations- und Werbematerialien von Nativy über technische Daten oder Produkteigenschaften dienen nicht als Grundlage für allfällige Ansprüche des Vertragspartners und stellen lediglich eine allgemeine Beschreibung und Kennzeichnung der Leistungen von Nativy dar. Eine Beschaffenheitsgarantie ist nur dann anzunehmen, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart wurde.

(8) Im Fall von Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnliches, sind vorrangig die Bestimmungen in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung und Bedeutung anzuwenden.

(9) Nativy ist weiters berechtigt, bei rechtzeitiger vorheriger Ankündigung jederzeit Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen in für den Vertragspartner zumutbarer Weise zu verändern, zu erweitern oder einzuschränken. Nativy wird solche Maßnahmen insbesondere dann vornehmen, wenn dies durch technische oder rechtliche Umstände veranlasst ist oder der Sicherung der Funktionalität von Nativy dient.

4 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Nutzungsvertrages ist allein die zweckgemäße Bereitstellung der Nativy-Plattform und die Vermittlung von Übersetzungen und ähnlichen Dienstleistungen. Sämtliche Leistungen werden im Rahmen und auf Grundlage der vorliegenden AGB erbracht.

(2) Der bestimmungsgemäße Aufruf der Nativy-Plattform steht grundsätzlich jedem Nutzer offen. Zur Nutzung einiger Funktionen bzw. Dienste (‚tools‚), wie der Beauftragung von Übersetzungsaufträgen, bedarf es einer vorherigen Registrierung auf der Nativy-Plattform gemäß § 7.

(3) Sollte es zur Auswahl eines Übersetzers durch Mitglieder kommen, steht es Nativy nach eigenem Ermessen frei, den Übersetzungsauftrag an den selektierten Übersetzer zu erteilen.

(4) Gegenstand der von Nativy im Rahmen des Nutzungsvertrages zu erbringenden Leistungen können unter anderem sein:

(a) Bereitstellung und Wartung der Nativy-Plattform für Mitglieder und Nutzer;

(b) Umsetzung und Implementierung generierter Daten auf dem Mitgliedskonto/User-Interface sowie Einräumung benutzerdefinierter Zugangsmöglichkeiten zu selbigem.

(c) Spezifische Benutzereinrichtung durch Bereitstellung eines individuellen Mitgliedskontos;

(d) Bereitstellung von Informationen und Kontakten zu beauftragten Übersetzern bis der Übersetzungsauftrag abgeschlossen ist.

5 Leistungen/Pflichten der Vertragspartner

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich zur zweck- und vertragskonformen Nutzung der Nativy-Plattform. Mitglieder stehen zudem für eine rechtskonforme Verwendung des Mitgliedskontos/User-Interface ein.

(2) Dem Vertragspartner ist es untersagt Software, Daten oder (technische) Einrichtungen zu verwenden, die eine potentielle, wie immer geartete, Beeinträchtigung der Funktionalität der Nativy-Plattform zur Folge haben könnte. Selbiges gilt für die Verwendung des Mitgliedskontos/User-Interface durch Mitglieder.

(3) Änderungen der Systemvoraussetzungen im Einflussbereich eines Vertragspartners sind rechtzeitig vor Leistungserbringung durch Nativy anzuzeigen. Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die durch die Änderungen bei der Ausführung der Leistung entstehen, gehen dabei zu Lasten des Vertragspartners.

(4) Falls erforderlich stellt der Vertragspartner alle, zur Erbringung der von Nativy geschuldeten Leistungen notwendigen Unterlagen, Informationen und Einrichtungen aus seiner Sphäre rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und fordert überdies Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen Dritter, die Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Nativy sind, rechtzeitig an.

(5) Im Falle nicht rechtzeitig erbrachter oder angeforderter Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen durch den Vertragspartner kann es zu einer verzögerten oder eingeschränkten Leistungserbringung durch Nativy kommen; für hierdurch verursachte frustrierte Aufwendungen oder Schäden übernimmt Nativy keine Verantwortung.

(6) Übersetzungen gelten als zugestellt, wenn der Nutzer eine Nachricht erhält, dass die Datei auf der Webseite von Nativy zum Download bereit steht. Der Download erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.

(7) Innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Fertigstellung der Übersetzung kann durch eine Reklamation die Zahlung an den/die ÜbersetzerIn verzögert werden. Eine Reklamation, die nach dieser Frist eingeht, hat keinen Einfluss mehr auf den Zahlungslauf.

(8) Mitglieder haben Nativy allfällige Änderungen ihrer Firma und deren Rechtsform sowie Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Änderungsmeldung nicht, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Mitglied zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.

(9) Die Entscheidung von Nativy zur Beauftragung einer Übersetzung sowie die abschließende und ordnungsgemäße Erfüllung des diesen AGB zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses steht unter dem Vorbehalt eines aufrechten Werkvertrages mit dem Übersetzer sowie dessen vertragskonformes Verhalten als Erfüllungsgehilfe von Nativy. Allfällige Rechte an den Inhalten einer Übersetzung sind nach Abschluss des Übersetzungsauftrages an das betreffende Mitglied zu übertragen.

6 Nutzung der Nativy Plattform

(1) Im Zuge der Registrierung auf der Nativy-Plattform hat jedes Mitglied einen Benutzernamen bekannt zu geben um einen individualisierten und gesicherten Zugang zum User-Interface ermöglichen zu können.

(2) Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen- und juristischen Personen vorbehalten. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einem hierzu bevollmächtigten Repräsentanten vorgenommen werden, welcher namentlich genannt werden muss.

(3) Die im Zuge einer Registrierung auf der Nativy-Plattform angegebenen sowie die bei der Registrierung zu übermittelnden Zugangsdaten, sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und sind diese Zugangsdaten, insbesondere Adress- und sonstige Kontaktdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

(4) Das Mitgliedskonto/User-Interface ist mittels benutzerdefinierter Zugangsmöglichkeiten (Benutzername) für das Mitglied jederzeit verfügbar. Bei der Wahl des Benutzernamens darf kein geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verletzt werden. Ferner darf der Benutzername weder den Begriff ‚Nativy-Plattform‘ oder eine ähnliche (verwechslungsfähige) Bezeichnung noch eine E-Mail- oder Internetadresse oder sonstige Kontaktinformationen wie z. B. Telefonnummern enthalten. Der Benutzername ist geheim zu halten, es sei denn, deren Weitergabe ist zur Nutzung der Nativy-Plattform erforderlich. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn einzelne Funktionen oder Leistungen der Nativy-Plattform durch Dritte bereitgestellt werden und für deren Inanspruchnahme eine Anmeldung erforderlich ist. Bei der Aufforderungen zur Mitteilung oder Eingabe eines Benutzernamens hat das Mitglied stets in dem ihm möglichen und zumutbaren Rahmen zu prüfen, ob diese Aufforderung von Nativy oder einem hierzu berechtigten Dritten stammt, um ein Ausspähen der Zugangsdaten und einen Missbrauch des Mitgliedskontos/User-Interfaces zu verhindern.

(5) Die Geheimhaltung sowie ordnungsgemäße Verwendung des Benutzernamens obliegt ausschließlich dem Mitglied. Die Benutzung fremder Benutzernamen und Passwörter oder entsprechende Ermächtigungen eines Dritten durch das registrierte Mitglied sind nicht gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist Nativy nach eigenem Ermessen berechtigt, die Zugangsdaten des betreffenden Mitglieds zu streichen, wobei letzteres für zwischenzeitliche Nutzungen der Nativy-Plattform durch den Dritten alleine verantwortlich bleibt.

(6) Jedes Mitglied hat Nativy von einer nicht autorisierten Nutzung der Nativy-Plattform bzw des Benutzernamens sowie jeder anderen ihm zur Kenntnis gelangenden Verletzung der Geheimhaltungs- oder Datensicherungspflichten umgehend zu verständigen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch unberechtigte Dritte sperrt Nativy zum Schutz des Nutzers den Zugang zu einigen Funktionen.

(7) Die Nutzung/Anwendung elektronischer oder automatisierter Applikationen (zB Web-crawler, robots, spiders etc) ist ungeachtet ihrer Konfiguration oder ihres Nutzens nicht gestattet.

(8) Mitglieder sind jederzeit berechtigt, die Beendigung des diesen AGB zugrundeliegenden Nutzungsverhältnisses durch Auflösung des individuellen Mitgliedskontos herbeizuführen. Die ordnungsgemäße Auflösung des Mitgliedskontos obliegt ausschließlich dem Mitglied. Nach erfolgter Beendigung des Nutzungsvertrages werden sämtliche auf dem Mitgliedskonto/dem User-Interface zum Auflösungszeitpunkt befindlichen Daten, unter anderem bestehend aus Graphiken, Bildern, Kommentaren, Kommunikationen oder anderen Inhalten, umgehend und unwiderruflich gelöscht. Ausgenommen hiervon sind jene Daten/Informationen, deren Speicherung durch Nativy auf bestimmte Zeit gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch nach Vertragsbeendigung steht Nativy ein einfaches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Verwertungsrecht an den über die Nativy-Plattform bereitgestellten (veröffentlichten) und zur Übersetzung freigegebenen Texten, zu.

(9) Gewerblich tätige Mitglieder haben Nativy im Zuge der Eröffnung des Mitgliedskontos unter anderem einen UID-Nachweis zu erbringen.

(10) Das Anlegen mehrerer Mitgliedskonten für dieselbe natürliche oder juristische Person ist unzulässig.

(11) Mitgliedskonten sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Nativy nicht übertragbar.

(12) Kommt kein Vertragsverhältnis mit einem Mitglied zustande, sind allenfalls bereits zugänglich gemachte Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht weiter benützt werden.

7 Regelung für Nutzer

(1) Ein Besuch der Nativy-Plattform durch den Nutzer ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Zur Wahrnehmung spezifischer Funktionen der Nativy-Plattform, allen voran die Selektion eines Übersetzers sowie anschließende Beauftragung einer Übersetzung ist jedoch eine Registrierung des Nutzers erforderlich. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung und auf Freischaltung zur Nutzung der Nativy-Plattform besteht nicht.

(2) Für die Registrierung des Nutzers sowie die Nutzung der Nativy-Plattform gelten die für das Mitglied statuierten Zugangs- und Nutzungsvoraussetzungen/-bedingungen gemäß § 6sinngemäß.

8 Haftung

(1) Nativy haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schädigungen durch Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige vertraglich zur Leistungserbringung an den Vertragspartner beauftragte Personen nur soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich einer Schädigung an Leib und Leben, ausgeschlossen.

(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Nativy im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung, allen voran den Betrieb der Nativy-Plattform auf Dienste Dritter (Software- und Webservice-Provider), [welche als Erfüllungs- und/oder Besorgungsgehilfen im Sinne der §§ 1313a bzw 1315 ABGB angewiesen ist]. Für Schäden, die aus der Inanspruchnahme solcher Dienste – sei es schuldhaft oder nicht schuldhaft – resultieren, ist die Haftung von Nativy gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen.

(3) Nativy haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Nativy-Plattform bzw des Mitgliedskontos/User Interfaces zurückzuführen sind. Ebenso wenig haftet Nativy für den Erfolg bzw die Selektion eines Übersetzers durch die Mitglieder/Nutzer. Auch kann Nativy für allfällige Eingriffe in die Rechtssphäre eines Vertragspartners durch Dritte nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Bereitstellung (Veröffentlichung) einer Übersetzung über die Nativy-Plattform erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Mitgliedes.

(4) Nativy agiert im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Nativy-Plattform ausschließlich als ‚Application Service Provider‘. Ein allfälliger Betrieb, sowie Hosting, Sicherung und Weiterentwicklung (sofern verfügbar) der am Mitgliedskonto/User-Interface befindlichen (Benutzer-) Daten verbleiben im alleinigen Verantwortungsbereich des Mitglieds (siehe § 4). Folglich ist das Mitglied für die über die Nativy-Plattform verfügbar gemachten Inhalte alleine verantwortlich. Schäden und/oder Nachteile des Mitglieds infolge Rechts- bzw. Wettbewerbswidrigkeit solcher Inhalte gehen ausschließlich zu dessen Lasten. Die missbräuchliche Verwendung des Mitgliedskontos/User-Interface kann neben einer allfälligen Schadenersatzverpflichtung die vorübergehende oder aber endgültig Sperre vertraglicher Zugangsrechte des Mitglieds zum Mitgliedskonto/User-Interface zur Folge haben.

(5) Den Vertragspartnern ist bewusst, dass die auf der Nativy-Plattform eingestellten Inhalte rechtlich geschütztes Geistiges Eigentum darstellen können. Vor diesem Hintergrund ist es ihnen nicht gestattet, Inhalte auf der Nativy-Plattform bereitzustellen, deren Nutzung, gleich welcher Art, in die Eigentumsrechte Dritter eingreift und eine allfällige straf- oder zivilrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann.

(6) Nativy kann nicht ausschließen, dass Mitglieder, die sich auf der Nativy-Plattform registrieren und/oder über diese kommunizieren, nicht existieren oder diese Plattform zu rechtswidrigen oder unlauteren Vorgehensweisen missbrauchen. Vertragspartner, welche sich der Nativy-Plattform bedienen und allenfalls Inhalte up- bzw downloaden handeln daher auf eigene Gefahr.

(7) Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung vertraglicher Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Nativy, die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen um die Dauer dieser Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, nicht zu vertretendes behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, unbeeinflussbar, schwerwiegend und nicht von Nativy verschuldet sind. Eine Haftung von Nativy ist in diesen Fällen ebenfalls ausgeschlossen.

(8) Nativy übernimmt keinerlei Haftung für die unerlaubte Vervielfältigung oder Verwendung der zur Verfügung gestellten Grafiken, Texte, Marken- und Warenzeichen, deren Rechte durch Dritte geschützt sind. Zudem ist die vertragsgegenständliche Haftung von Nativy im Zusammenhang mit der Website <www.Nativy.com> in jedem Fall ausschließlich auf den eigenen Inhalt beschränkt. Mangels einer entsprechenden Kontrolle über die Websites anderer (branchenspezifischer) Unternehmungen ist eine Haftung von Nativy auch bei einem entsprechenden Verweis (‚Link‚) von der eigenen Website auf jene eines anderen Anbieters, ausgeschlossen.

9 Verfügbarkeit und Gewährleistung

(1) Die Leistungen von Nativy erfolgen auf Basis der allgemein gültigen Industrienormen und Praktiken. Den Vertragspartnern ist jedoch bewusst, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern einwandfreie internetbasierte Dienstleistung zu erbringen.

(2) Ungeachtet dessen leistet Nativy dafür Gewähr, dass die auf der Nativy-Plattform angebotenen Leistungen, allen voran die nach Abschluss der Selektionsphase beauftragte Übersetzung, die den Vertragspartnern im Vorfeld des Nutzungsvertrages beschriebene Qualität aufweisen und die begehrte Übersetzung durch den selektierten Übersetzer vorgenommen wurde. Nativy gewährleistet nicht, dass die Bereitstellung der Nativy-Plattform stets ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht.

(3) Nativy übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der von den Vertragspartnern, allen voran aber Mitgliedern übermittelten Daten. Hinweisen auf unrichtige Angaben wird Nativy nachgehen und das betreffende Mitglied gegebenenfalls zu einer Korrektur auffordern oder die Angaben sperren bzw. entfernen.

(4) Netzausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder andere unvermeidbare und von Nativy nicht zu vertretende Ereignisse können Leistungsunterbrechungen nach sich ziehen. Nativy wird sich in einem solchen Fall redlich und nach bestem Gewissen bemühen, Störungen und Unterbrechungen so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben.

(5) Nativy leistet keine Gewähr für Fehler oder für sonstige Leistungsausfälle an der Nativy-Plattform bzw. am Mitgliedskonto/User-Interface,

(a) die auf Fehlern der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller bzw Mobilfunkbetreiber beruhen;

(b) die durch wie immer geartete Anwendungsfehler seitens des Nutzers verursacht wurden und die bei ordnungsgemäßer und sorgfältiger Inanspruchnahme hätten vermieden werden können;

(c) aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, von Nativy nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc;

(d) aufgrund einer unberechtigten Änderung der Systemumgebung, für welche die Nativy-Plattform oder das Mitgliedskonto/User-Interface konfiguriert wurde, durch die Vertragspartner oder Dritte.

(6) Die Vertragspartner, allen voran jedoch Mitglieder gewährleisten, dass die von ihnen über die Nativy-Plattform bereitgestellten und kommunizierten Inhalte und Daten

(a) frei von Rechten Dritter – insbesondere Rechten an Geistigem Eigentum – sind;

(b) sich in ihrem (Geistigen) Eigentum befinden oder sie von den berechtigten Dritten ordnungsgemäß autorisiert wurden, die betreffenden Inhalte über die Nativy-Plattform zu nutzen;

(c) nicht gegen geltendes Recht oder sonstige verbindliche Statuten verstoßen und zudem

(d) in keiner Weise geeignet sind, gesetzliche Verbindlichkeiten (Haftungen) von Nativy hervorzurufen.

10 Rechteeinräumung und Nutzung

(1) Alle Urheberrechte sowie das geistige Eigentum an der Nativy-Plattform verbleiben im uneingeschränkten Eigentum von Nativy. Dasselbe gilt für die auf der Nativy-Plattform bereitgestellten Inhalte und Informationen (zB Unterlagen und Informationen zu Übersetzern, (Übersetzungs-) Vorschläge, Texte, Grafiken, Fotos, Marken, Testprogramme, usw.) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Form.

(2) Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zum Kunden resultierende Spezifikationen, Weiterentwicklungen und Anpassungen der Nativy-Plattform gehen mit deren Entstehung in das Eigentum von Nativy über. Hierzu zählen auch jene Rechte, die sich weltweit aus urheberrechtlichen oder anderen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ergeben können.

(3) Nativy erteilt den Vertragspartnern eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, sachlich und zeitlich beschränkte Nutzungsbewilligung an der Nativy-Plattform. Mitgliedern wird darüber hinaus ein Nutzungsrecht an den mit der Nativy-Plattform verbundenen Schnittstellen (allen voran dem Mitgliedskonto/User-Interface) und Funktionalitäten eingeräumt.

(4) Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, die Nativy-Plattform oder das individuell bereitgestellte Mitgliedskonto/User-Interface zu bearbeiten, zu ändern oder sonst zu modellieren, an Dritte weiterzugeben, es in anderer Weise als über die hierfür vorgesehenen Schnittstellen mit anderen Programmen zu verbinden, es in eine andere Darstellungsform zu übersetzen (dekompilieren), etwaige Kopier- oder Schutzmechanismen, einem digitalen Rechtemanagement (DRM) dienende Programmelemente, Sicherheitscodes oder der Kennzeichnung der Nativy-Plattform bzw des User-Interfaces dienende Merkmale (Eigentumshinweise, Markenzeichen, Copyright-Hinweis) zu entfernen, zu umgehen oder zu verändern

(5) Die Vertragspartner sind ausschließlich berechtigt, die Nativy-Plattform und das Mitgliedskonto/User-Interface zu den vereinbarten Verwendungszwecken und nur im Ausmaß der erworbenen Nutzungsbewilligung zu verwenden. Nativy ist für jegliche Schäden in Folge Nichteinhaltung vertraglicher Nutzungsbedingungen schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von allfälligen Urheber- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten von Nativy oder Dritter.

11 Allgemeine Regelungen zur Anfrage, Selektion und Vergabe von Übersetzungsaufträgen

(1) Der Vergabe von Übersetzungsaufträgen geht stets die Selektion eines für das spezifische Bedürfnis des Mitgliedes geeigneten Übersetzers voraus. Auf Grundlage der über die Nativy-Plattform bereitgestellten Such- und Auswahltools, im Rahmen dessen das Mitglied während der Selektionsphase spezifische Qualifikationsmerkmale eines Übersetzers festzulegen bzw anzufragen berechtigt ist, kann eine individualisierte, auf das jeweilige Bedürfnis des Mitgliedes angepasste Übersetzung realisiert werden.

(2) Der vom Mitglied selektierte User hat sich binnen 24 Stunden über die Annahme des Übersetzungsauftrages zu erklären. Sollte eine Annahme des Übersetzungsauftrages nicht fristgerecht erfolgen oder aber ein Übersetzungsauftrag vom Übersetzer abgelehnt werden – wobei das reaktionslose Verstreichen der Annahmefrist als Ablehnung des Übersetzungsauftrages verstanden wird – wird Nativy nach Rücksprache mit dem Mitglied einen Alternativübersetzer, welcher dem Qualifikationsprofil des selektierten Übersetzers am ehesten entspricht, vorschlagen und, ein Einverständnis des Mitgliedes vorausgesetzt, diesen mit der Übersetzung beauftragen.

(3) Weitere Regelungen und Rahmenbedingungen zur Anfrage und Vergabe von Übersetzungsaufträgen sowie der Selektion eines Übersetzers sind den auf der Nativy-Plattform als Download (www.Nativy.com/[●]) verfügbaren ‚FAQ‘, welche in diesem Zusammenhang einen integralen Bestandteil dieser AGB darstellen, zu entnehmen.

12 Entgelte, Zahlungsbedingungen

(1) Für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Nativy, allen voran die Bereitstellung der Nativy-Pattform sowie Erbringung von Übersetzungsleistungen über vom Mitglied selektierte Übersetzers, verrechnet Nativy dem Mitglied ein prozentuales Leistungsentgelt, welches im angegeben Preis bereits enthalten ist. Festgehalten wird, dass die schlichte Nutzung der Nativy-Plattform ohne Registrierung auf selbiger entgeltfrei zur Verfügung gestellt wird.

(2) Die Preisbildung von Nativy basiert auf den Verrechnungskosten der jeweiligen Übersetzer und wird für jede Anfrage individuell kalkuliert. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten werden extra berechnet und gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Rabatte sind nicht kombinierbar. Falls nicht anders vereinbart, können besondere Rabatte immer nur (1) vom Ausgangspreis ohne irgendwelche andere Rabatte (2) nur für eine Sprachkombination und (3) bis zu einem Maximum von 100 Euro gewährt werden. Besondere Rabatte sind Willkommensrabatte für Neukunden, Rabatte für besondere Ereignisse, Veranstaltungen, Freunde oder ähnliches. Die Mengenrabatte sind vom Maximum von 100 Euro ausgenommen und haben kein maximales Limit.

(3) Im Zuge der Selektion sowie Erteilung eines Übersetzungsauftrages verpflichtet sich das Mitglied das jeweils anfallende Leistungsentgelt akonto auf über die Nativy-Plattform bzw im Zuge der Selektion kommunizierte Verrechnungskonto zur Überweisung zu bringen. Nach Erteilung des Überweisungsauftrages wird Nativy die zugrundeliegende Übersetzung beim Übersetzer in Auftrag geben. Sollte die Akontozahlung des Mitgliedes, gleich aus welchem Grund nicht binnen 7 Tagen nach der Selektion und Erteilung des Übersetzungsauftrages am Verrechnungskonto von Nativy eingelangt sein, behält sich Nativy das Recht vor, den betreffenden Übersetzungsauftrag unwiderruflich zu stornieren.

(4) Im Falle der Stornierung eines Übersetzungsauftrages durch Nativy werden bereits vom Mitglied erhaltene Zahlungen geprüft und gegebenenfalls retourniert. Sollte die Stornierung eines Übersetzungsauftrages bzw die (vorübergehende) Sperre des Mitgliedskontos auf einem Verschulden des Mitgliedes beruhen, ist dieses Nativy zum vollen Ersatz entstandener Schäden (auch gegenüber dem Übersetzer) verantwortlich. Auf dem Mitglieds- bzw Guthabenkonto befindliche Beträge werden zur Gegenverrechnung mit allfälligen Schadenersatzforderungen herangezogen.

(5) Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei Nativy vorliegt oder dem auf der Rechnung angeführten Bankkonto von Nativy wertmäßig gutgeschrieben wird. Bei verspäteter Zahlung durch das Mitglied berechnet Nativy – sofern nicht höhere Kosten entstanden sind – beginnend mit dem 15 Tag ab Rechnungsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. plus jeweils 30 Euro Netto Bearbeitungskosten für die Erstellung der einzelnen Mahnung. Die mit der Einbringlichmachung verbundenen Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Kosten trägt das Mitglied. Das Recht von Nativy, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.

(6) Rechnungen werden grundsätzlich über das Mitgliedskonto kommuniziert oder per email an das Mitglied versandt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde ist Nativy nicht verpflichtet, dem Mitglied (auch) eine schriftliche Rechnung zu übersenden. Der Nutzer kann auf eigenen Wunsch Sammelrechnungen erhalten.

(7) Um dem Mitglied eine Übersicht über die Abrechnungsmodalitäten von Nativy zu ermöglichen hat dieser das Recht, die Richtigkeit des ihm verrechneten Kundenentgeltes durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten sachverständigen Dritten auf eigene Kosten prüfen zu lassen.

(8) Als Zahlungsmodalitäten kommen die Sofortbezahlung durch eine gültige Kreditkarte eines anerkannten österreichischen Institutes und eine gültige Kontoverbindung oder aber durch Abbuchung auf einem vom Mitglied über das Mitgliedskonto errichteten Guthabenkonto gemäß Punkt 4 (4) (f) in Frage.

(9) Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer und allfälliger Werbeabgaben. Etwaige Versandkosten werden extra berechnet und gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

(10) Das Mitglied verzichtet darauf, allfällige Gegenforderungen mit Entgeltsansprüchen von Nativy aufzurechnen, es sei denn, dass diese Gegenforderungen von Nativy entweder schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

(11) Alle sich dem Vertragsverhältnis zu Nativy ergebenden Abgabenschuldigkeiten, mit Ausnahme der Einkommenssteuer trägt das Mitglied alleine. Dieser wird Nativy für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme für solche Abgaben schad- und klaglos halten.

(12) Weitere Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den ‚FAQ‘ von Nativy (www.Nativy.com/[●]).

13 Datenschutz

(1) Zur ordnungsgemäßen Erbringung vertraglicher Leistungspflichten durch Nativy ist es unter Umständen erforderlich, die persönlichen Daten der Mitglieder zu speichern und zu verarbeiten. Nativy gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes 2000 (‚DSG 2000‘).

(2) Nativy weist darauf hin, dass eine Vertraulichkeit für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten, Informationen etc. nicht gewährleistet ist. Die Webplattform Nativy ist nur über https Verschlüsselung zugänglich und nutzbar.

(3) Für sämtliche im Zuge der Nutzung der Nativy-Plattform übermittelte, verwendete oder verarbeitete, personenbezogene Daten, seien diese sensible Daten im Sinne des § 4 DSG 2000 oder aber nicht-sensible Daten, ist ausschließlich das Mitglied verantwortlich.

(4) Mitglieder sind verpflichtet, vor Be- oder Verarbeitung (personenbezogener) Daten die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen und Nativy für den Fall des Zuwiderhandelns gegen allfällige Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

(5) Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

5.1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:
Übersetzung von Texten, Korrektur von Texten, Entwurf von Texten, Veränderung von Texten, Erstellung von Texten

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
Kontaktdaten, Vertragsdaten, Verrechnungsdaten, Bonitätsdaten, Bestelldaten, Entgeltdaten, Bankdaten

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung:
Kunden, Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftigte

5.2. DAUER DER VEREINBARUNG

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende jedes Monats gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.3. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er – sofern gesetzlich zulässig – den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind im Punkt 6 zu entnehmen).
Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten . Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

5.4. ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG

Datenverarbeitungstätigkeiten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt, und zwar in den Wohnsitzstaaten der einzelnen beauftragten Übersetzer. Es werden nur wenige Daten des Auftraggebers an den Übersetzer weitergegeben. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus von der Datenschutzbehörde bewilligte Vertragsklauseln nach Art 46 Abs 3 lit a DSGVO.

Alle anderen Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt.

5.5. SUB-AUFTRAGSVERARBEITER

Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter für die Übersetzung von Texten, Korrektur von Texten, Entwurf von Texten, Veränderung von Texten oder Erstellung von Texten, Versand von eigenen Newslettern, Online Chat zur Klärung von Fragen, CRM Software, Software zur Verbesserung und Steuerung der Nativy Plattform hinzuziehen.

Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

5.6. TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

5.6.1. VERTRAULICHKEIT

Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, durch Schlüssel.
Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung durch verschlüsselte Kennwörter und automatische Sperrmechanismen.
Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems: Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis“, Standardprozess für Berechtigungsvergabe, Protokollierung von Zugriffen, periodische Überprüfung der vergebenen Berechtigungen, insb von administrativen Benutzerkonten;
Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenanwendung entfernt, und gesondert aufbewahrt.
Klassifikationsschema für Daten: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Selbsteinschätzung (geheim/vertraulich/intern/öffentlich).

5.6.2. INTEGRITÄT

Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport durch Verschlüsselung.
Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, durch exakte Protokollierung.

5.6.3. VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT

Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, durch mehrstufiges Sicherungskonzept mit verschlüsselter Auslagerung der Sicherungen in ein Ausweichrechenzentrum, Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern.
Rasche Wiederherstellbarkeit;
Löschungsfristen: Sowohl für Daten selbst als auch Metadaten wie Logfiles, udgl.

5.6.4. VERFAHREN ZUR REGELMÄßIGEN ÜBERPRÜFUNG, BEWERTUNG UND EVALUIERUNG

Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen;
Incident-Response-Management;
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen;
Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS), Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen.

5.7. Zustimmung zu Newslettern

Ich erkläre meine ausdrückliche Zustimmung, dass die nativy GmbH, Firmenbuchnummer: FN 364355t, meinen Namen samt Anrede, meine Firma, meine E-Mail-Adresse verarbeiten darf, um mir einen elektronischen Newsletter mit Fachinformationen, mit Informationen über die Produkt- und Leistungsangebote der Nativy GmbH sowie allgemeine Informationen über die Nativy GmbH (wie beispielsweise Auszeichnungen, Angebote, Erreichbarkeit, Weihnachtsöffnungszeiten, Übersiedlungen, personelle Veränderungen, etc.) per E-Mail zu übermitteln.

Diese Einwilligung kann ich jederzeit mittels Briefs, per E-Mail an office@nativy.com oder über den am Ende eines jeden Newsletters angeführten Abmeldelink ohne Angabe von Gründen widerrufen.

5.8. Verwendete Dienste Dritter

Nativy verwendet Zendesk, Google Analytics und Google Ads.

14 Kommunikation

(1) Sämtliche das diesen AGB zugrundeliegende Nutzungsverhältnis betreffende Erklärungen sind in Schrift- oder Textform (E-Mail) abzugeben. Die Kontaktinformationen von Nativy sind der Website <www.Nativy.com> zu entnehmen. Als Kontaktinformationen der Mitglieder gelten diejenigen, die im Mitgliedskonto/User-Interface eingetragen sind. Von Nativy an diese Kontaktinformationen per E-Mail übermittelte Erklärungen gelten als im Versandzeitpunkt, per Post versandte Erklärungen zwei Tage nach dem Versand als zugegangen, es sei denn, das Mitglied weist einen späteren Zugangszeitpunkt nach.

(2) Soweit Mitteilungen zwischen Nativy und einem Mitglied oder zwischen den Mitgliedern untereinander per E-Mail und damit in Textform übermittelt werden, erkennt das Mitglied die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders sowie den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) enthalten.

(3) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Inhaber der Absenderadresse stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt.

15 Abtretungsverbot

Die Übertragung des Nutzungsvertrages sowie die Abtretung von Rechten und Übertragung von Pflichten aus dem Nutzungsvertrag durch den Vertragspartner sind ohne schriftliche Zustimmung seitens Nativy unzulässig.

16 Vertragsdauer

(1) Das Vertragsverhältnis wird vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen jederzeit schriftlich (per Fax oder per E-Mail) gekündigt werden. Für den Kündigungszeitpunkt ist der Postaufgabestempel maßgeblich.

17 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Soweit zulässig unterwerfen die Vertragsparteien sämtliche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten (einschließlich von Streitigkeiten im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsänderungen oder Ergänzungen) der Entscheidung des zuständigen Gerichtes im 1. Wiener Gemeindebezirk.

(3) Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie sonstigen Absprachen gelten nur dann, wenn sie von Nativy schriftlich bestätigt wurden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck und deren wirtschaftliches Ergebnis der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt und der ursprünglichen Absicht gerecht wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Ersatzbestimmung unverzüglich schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Übersetzer:innen und Korrekturleser:innen

Stand: 2. Mai 2018

Nativy GmbH

Schönborngasse 18 Top 5

A-1080 Wien,

ÖSTERREICH

Telefon: +43-660-508 80 33

Email: info@nativy.com

www.Nativy.com

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Übersetzer:innen und Korrekturleser:innen der Nativy GmbH

Präambel

Die Nativy GmbH betreibt ein webbasiertes Kommunikations- sowie Datenverarbeitungssystem (abrufbar im Web unter www.Nativy.com) zur individuellen Selektion, Gestaltung und anschließenden Vergabe von Übersetzungsaufträgen durch registrierte Kunden im In- sowie im Ausland. Auf Grundlage der modularen Nativy-Webplattform soll eine an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasste Vergabe sowie die professionelle Organisation von Übersetzungs- und Korrekturaufträgen ermöglicht werden. Ein breites Netzwerk an zertifizierten Übersetzern und Korrekturlesern ermöglicht dabei eine qualitativ hochwertige sowie zeitlich effiziente Vermittlung von Übersetzungsagenden an den Kunden/das Mitglied.

Nativy hat ein System entwickelt, um den Übersetzer für individuelle Kundenaufträge zu finden. Mitglieder/Nutzer der Nativy-Plattform können dabei ihre individuellen Kriterien in der Suche nach dem/der idealen Übersetzer einbringen. Nativy übernimmt in dem gesamten Prozess die wichtigsten administrativen Aufgaben, um eine effiziente Zusammenarbeit der Beteiligten zu ermöglichen und eine qualitative hochwertige Übersetzungsleistung sicherstellen zu können.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld, während sowie nach Abschluss eines Werkvertrages zwischen Nativy und den durch Kundenselektion engagierten Übersetzern sowie Korrekturlesern.

1: Begriffsbestimmungen

Die nachstehenden Begriffe werden in den AGB wiederholt verwendet und daher zum besseren Verständnis im Folgenden definiert. Die nachfolgenden Definitionen erstrecken sich jeweils auf die Einzahl sowie die Mehrzahl der angeführten Begriffe.

AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche als ausschließliche Grundlage für den zwischen Nativy und dem Übersetzer/Korrekturleser zustande gekommenen Nutzungsvertrag gelten.

AGB-Mitglieder und Nutzer: Die an Mitglieder und sonstige Nutzer der Nativy Plattform adressierten, einen integralen Bestandteil dieser AGB darstellenden Geschäftsbedingungen. Die AGB-Mitglieder und Nutzer stehen auf der Website von Nativy unter (www.Nativy.com/[●]) als Download zur Verfügung.

Auftrag: Ein in Folge Selektion durch das Mitglied an Vertragspartner durch Nativy erteilter Werkauftrag zur Erbringung von Übersetzungs- oder Korrekturleistungen.

Nativy: Nativy GmbH, Schönborngasse 18 Top 5, A-1080 Wien, Österreich.

Nativy-Plattform: Die von Nativy betriebene, Online Plattform (abrufbar im Web unter www.Nativy.com) zur interaktiven Evaluierung und Selektion von Übersetzern sowie Vergabe von Übersetzungsaufträgen an Nativy.

Geistiges Eigentum: Sämtliche proprietären Rechte an der Nativy-Plattform und über diese zugänglich gemachten Inhalte sowie die Rechte an einer Übersetzung, unter anderem bestehend aus (i) Urheberrechten sowie allenfalls darüber hinausgehendem schutzfähigem Know-how eines Übersetzers.

Korrekturleser: Ein nach den Kriterien der europäischen Übersetzungsnorm ‚EN 15038‘ qualifizierter und gemäß interner Selektionsregulativen basierend auf Ausbildung und Erfahrung von Nativy ausgewählter und im Übersetzungsnetzwerk aufgenommener Korrekturleser.

Mitglied: jede natürliche sowie juristische Person im In- sowie im Ausland, welche sich auf der Nativy-Plattform ordnungsgemäß registriert hat und welcher ein individuelles Mitgliedskonto/User-Interface zugeteilt wurde.

Mitgliedskonto: der bei Registrierung eines Mitglieds individuell angelegte Account, mit welchem der Zugang zum User-Interface ermöglicht wird.

Nutzer: Jede natürliche oder juristische Person, welche die Webseite von Nativy bzw die Nativy-Plattform im Internet aufruft oder aufrufen lässt ohne ein Mitglied zu werden.

Übersetzer: Ein nach den Kriterien der europäischen Übersetzungsnorm ‚EN 15038‘ qualifizierter und gemäß interner Selektionsregulativen basierend auf Ausbildung und Erfahrung von Nativy ausgewählter und im Übersetzungsnetzwerk aufgenommener Übersetzer.

Übersetzung: Ein zur Produktion sowie dem anschließenden Vertrieb von Nativy im eigenen Ermessen freigegebenes Design (Prototyp).

User-Interface: Die dem Mitglied zugeteilte Schnittstelle auf der Nativy-Plattform, zum individuellen Download/Upload von Inhalten.

Selektion: Bezeichnet die nach Ablauf der Selektionsphase erfolgte Auswahl eines Übersetzers durch den Kunden. Nach erfolgter Selektion wird ausschließlich Nativy mit dem betreffenden Übersetzer in Kontakt treten und diesem den Übersetzungsauftrag auf bilateraler Ebene erteilen. Übersetzer und Kunde können via Nativy ab Auftragsbeginn direkt kommunizieren.

Textkorrektur: Überarbeitung von Texten zur Verbesserung der Verständlichkeit für die Zielgruppe.

Vertragspartner: Alle natürlichen sowie juristischen Personen, welche von Nativy im Zuge eines Übersetzungsauftrages bzw der Textkorrektur eines solchen auf Werkvertragsbasis engagiert werden.

2: Geltungsbereich

(1) Die AGB in der jeweils gültigen Fassung regeln die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen an Übersetzer/Korrekturleser in Folge Selektion durch ein Mitglied. Vertragspartner sind lediglich an jene Bestimmungen des diesen AGB zugrundeliegenden Werkvertrages gebunden, die sie auch tatsächlich angehen.

(2) Unmittelbare Verbindlichkeit besitzen die AGB ausschließlich zwischen Nativy und den Vertragspartnern. Rechtswirkungen und Ansprüche etc. auf Grundlage eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden vertraglichen Einigung oder Regelung nicht.

(3) Bei Abschluss eines Werkvertrages gemäß § 3 (1) werden auch die AGB durch den Vertragspartner anerkannt und gelten danach für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allfällige (Geschäfts-) Bedingungen eines Vertragspartners werden nicht automatisch Vertragsinhalt und gelten nur, wenn sie im Einzelfall, auf Basis einer Individualvereinbarung von Nativy schriftlich anerkannt werden. Vertragliche Abweichungen von den AGB bzw dem diesen zugrundeliegenden Werkvertrag bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, schriftlich erteilten Zustimmung durch Nativy.

(4) Mitarbeiter von Nativy sowie sonstige in die vertragliche Leistungserbringung durch Nativy eingebundene Erfüllungs- bzw Besorgungsgehilfen sind nicht befugt Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des mit dem Vertragspartner abgeschlossenen Zielschuldverhältnisses hinausgehen.

(5) Sollte ein Vertragspartner selbst als Nutzer der Nativy-Plattform auftreten oder spezifisch an Mitglieder/Nutzer gerichtete Leistungen von Nativy in Anspruch nehmen, gelangen die AGB-Mitglieder und Nutzer uneingeschränkt zur Anwendung. Überhaupt sind ergänzende Regelungen und Rahmenbedingungen im Hinblick auf die Abwicklung und Durchführung von Aufträgen den auf der Nativy-Plattform als Download (www.Nativy.com/[●]) verfügbaren und an Übersetzer bzw Korrekturleser adressierten ‚FAQ‘ sowie der für Vertragspartner relevanten Bestimmungen der AGB-Mitglieder und Nutzer zu entnehmen. Festgehalten wird, dass sowohl die FAQ als auch die AGB-Mitglieder und Nutzer unter Berücksichtigung praktischer Gegebenheiten und Erfordernisse aktualisiert werden können, wobei stets die aktuelle Version als Grundlage für die Werksausführung durch den Übersetzer maßgeblich ist.

3: Vertragsabschluss

(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und Nativy kommt aufgrund eines schriftlichen und/oder mündlichen Auftrages von Nativy (dieser folgt in der Regel der Selektion eines Übersetzers durch das Mitglied) sowie der ausdrücklichen oder aber konkludenten Annahme des zugrundeliegenden Werkes durch schlichte Ausführung der begehrten Übersetzung bzw Durchführung einer Textkorrektur durch den Vertragspartner zustande. Die jeweils geltende Fassung dieser AGB ist über einen transparenten Link auf der Website von Nativy unterwww.Nativy.com abrufbar.

(2) Nativy ist berechtigt den Abschluss eines Werkvertrages mit dem Vertragspartner abzulehnen oder von diesem jederzeit zurückzutreten wenn:

(a) begründete Zweifel betreffend der Identität, Rechtsfähigkeit bzw. Rechtspersönlichkeit des Vertragspartners oder der Vertretungsmacht einer in dessen Namen agierenden (natürlichen oder juristischen) Person bestehen;

(b) begründete Zweifel bestehen, dass die beauftragte Leistung nicht oder verspätet oder nur mangelhaft geliefert wird oder werden würde.

(c) sonstige Umstände vorliegen, welche die Begründung oder Aufrechterhaltung eines Vertragsverhältnisses aus Sicht von Nativy unzumutbar machen würden.

4: Qualifikation und Rechtsstellung des Vertragspartners

(1) Übersetzer sowie Korrekturleser müssen mindestens eine der folgenden Voraussetzungen / Qualifikationsmerkmale erfüllen, um über die Nativy-Plattform an Mitglieder vorgeschlagen zu werden:

(a) Vorliegen einer formalen, höhere, Übersetzungsausbildung (anerkannter Hochschulabschluss) oder einer vergleichbaren Ausbildung in einem anderen Fachbereich mit mindestens zwei Jahren dokumentierter Übersetzungserfahrung;

(b) Mindestens 5 Jahre dokumentierte professionelle Übersetzungserfahrung;

(2) Im Hinblick auf die Gewährleistung eines qualitativ hochwertigen und den individuellen Bedürfnissen des Mitgliedes entsprechenden Übersetzungsangebotes prüft Nativy jeden Übersetzer und Korrekturleser auf das Vorliegen der unter § 4 (2) bezeichneten Qualifikationsmerkmale.

(3) Sollte ein Vertragspartner Nativy über das Vorliegen der geforderten Qualifikationsmerkmale täuschen, ist Nativy zur umgehenden Beendigung des Vertragsverhältnisses berechtigt. Darüber hinaus hat der Vertragspartner jegliche Schäden/Nachteile, welche Nativy in Folge schuldhafter Vortäuschung unrichtiger Tatsachen entstehen, zu verantworten.

(4) Der mit dem Übersetzer/Korrekturleser im Vorfeld eines Auftrages abzuschließende Vertrag ist als Werkvertrag im Sinne der §§ 1165ff ABGB zu qualifizieren und beinhaltet die Herstellung eines Werks (der Übersetzung / Textkorrektur eines Übersetzungsauftrages) durch den Vertragspartner als Werkschuldner gegenüber Nativy als Werkbesteller in selbständiger, also nicht abhängiger Arbeit. Jedem Auftrag liegt ein eigener Werkvertrag zugrunde, auf welchen die Konditionen und rechtlichen Rahmenbedingungen dieser AGB, der AGB-Mitglieder und Nutzer sowie der FAQ (www.Nativy.com/[●]) als integraler Vertragsbestandteil (FAQ) anwendbar sind.

5: Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Werkvertrages zwischen Nativy und dem Vertragspartner ist die zweckgemäße und zeitgerechte Ausführung von Aufträgen.

(2) Festgehalten wird, dass die Abwicklung eines Auftrages ausschließlich zwischen Nativy und dem Übersetzer erfolgt. Die Erbringung von Vermittlungsleistungen zwischen dem Mitglied und dem Vertragspartner durch Nativy im Sinne eines Maklervertrages ist ausgeschlossen.

(3) Kriterien für die Selektion und anschließende Beauftragung des Vertragspartners sind:

(a) Zusammenarbeit: Bestehende oder einer Beauftragung vorangehende Zusammenarbeit mit dem Mitglied;

(b) Text Matching: Welche Übersetzungen und Qualifikationsprofile korrelieren am stärksten mit dem Fachgebiet des Übersetzungsauftrages;

(c) Dauer: Frühestmöglicher Erledigungszeitpunkt für einen Übersetzungsauftrag;

(d) Preis: Günstigstes Preisangebot für einen Übersetzungsauftrag.

(4) Eine Auftragsvergabe basiert immer auf der Summe und der jeweiligen Gewichtung der unter § 5 (4) genannten Kriterien und kann durch den Kunden oder Nativy geändert werden.

6: Gewährleistung und Haftung

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich zur sorgfältigen Erfüllung seiner werkvertraglichen Leistungsverpflichtungen entsprechend den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung sowie zur Erbringung des mit Annahme eines Auftrages geschuldeten Erfolges.

(2) Die Vertragspartner sichern weiters zu, dass zum Zeitpunkt der Werksausführung und -Erfüllung sämtliche Urheber- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechte an der Übersetzung bzw der Textkorrektur in ihrem Eigentum stehen und nicht durch Rechte Dritter, gleich welcher Art, beschränkt sind.

(3) Die Haftungsbestimmungen der AGB-Mitglieder und Nutzer kommen, sofern für den Vertragspartner relevant, uneingeschränkt zur Anwendung.

7: Ergänzende Leistungs- und Informationspflichten

(1) Änderungen der Systemvoraussetzungen im Einflussbereich eines Vertragspartners und/oder zu erwartende Verzögerungen bei der Werksausführung sind Nativy umgehend anzuzeigen. Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die durch die Änderungen bei der Ausführung eines Auftrages entstehen, gehen stets zu Lasten des Vertragspartners.

(2) Falls erforderlich stellt der Vertragspartner alle, zur Erbringung der von Nativy gegenüber Mitgliederung und Nutzern geschuldeten Leistungen notwendigen Unterlagen, Informationen und Einrichtungen aus seiner Sphäre rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und fordert überdies Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen Dritter, die Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Nativy sind, rechtzeitig an. Ebenso hat der Vertragspartner den Zeithorizont für die Fertigstellung eines Auftrages umgehend zu kommunizieren und gegebenenfalls eine ‚Vorlaufzeit‘ für kurzfristige Auftrage über eine auf der Nativy-Plattform bereitgestellten Kalenderfunktion zu beantragen. Verzögerungen bei der Ausführung eines Auftrages gehen stets zu Lasten des Vertragspartners, welcher Nativy für allfällige, aus dem Verzug resultierende Nachteile und Schäden schad- und klaglos halten wird.

(3) Im Falle nicht rechtzeitig erbrachter oder angeforderter Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen durch den Vertragspartner kann es zu einer verzögerten oder eingeschränkten Leistungserbringung durch Nativy kommen; für hierdurch verursachte frustrierte Aufwendungen oder Schäden übernimmt Nativy keine Verantwortung.

(4) Vertragspartner haben Nativy allfällige Änderungen ihrer Firma und deren Rechtsform sowie Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Änderungsmeldung nicht, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Mitglied zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.

(5) Die Vertragspartner sind dazu verpflichtet, Nativy unverzüglich über jede Sicherheitsverletzung schriftlich zu informieren, die sie erleiden könnten. Die Vertragspartner müssen ebenfalls zustimmen, uneingeschränkt mit Nativy zu kooperieren und Informationen und Details über besagte Verletzungen zur Verfügung zu stellen, um potentielle Schäden zu vermindern.

(6) Dem Vertragspartner ist es untersagt Software, Daten oder (technische) Einrichtungen zu verwenden oder sonstige Handlungen vorzunehmen, die eine potentielle, wie immer geartete, Beeinträchtigung der Funktionalität der Nativy-Plattform oder eine sonstige nachteilige Auswirkung auf die Geschäftsbeziehungen von Nativy, allen voran mit den Mitgliedern haben könnte.

(7) Im Falle, dass die Vertragspartner jegliche auftragsbezogenen Materialien, welche eingeschränkt oder vertraulich sind, herunterladen müssen, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese Materialien binnen zwei Wochen nach Abschluss des Auftrages zu löschen. Anderenfalls drohen strenge Sanktionen für die Vertragspartner.

(8) Nativy wird den Übersetzer rechtzeitig über besondere Ausführungsformen der Übersetzung (Übersetzung auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, Druckreife, äußere Form der Übersetzung, etc.) oder andere spezifische Leistungsmerkmale eines Auftrages unterrichten.

8: Rechteeinräumung, Urheberrecht

Alle Urheberrechte sowie das geistige Eigentum an einer beauftragten Übersetzung bzw der Textkorrektur gehen mit Bezahlung des Werklohnes unmittelbar auf Nativy über. Dies gilt auch für jegliche vom Mitglied begehrte Anpassungen, Erweiterungen und Spezifikationen von Übersetzungen bzw der Textkorrektur. Die Rechte von Nativy an einer Übersetzung bzw der Textkorrektur umfassen sämtliche Berechtigungen, die sich weltweit aus urheberrechtlichen oder anderen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ergeben können.

9: Allgemeine Regelungen zur Auftragsvergabe
Allgemeine Regelungen und Rahmenbedingungen zur Vergabe- und der anschließenden Abwicklung von Aufträgen sind den auf der Nativy-Plattform als Download (www.Nativy.com/[●]) verfügbaren und an Übersetzer bzw Korrekturleser adressierten ‚FAQ‘ sowie den für Vertragspartner relevanten Bestimmungen der AGB-Mitglieder und User zu entnehmen.

10: Werklohn

(1) Nach Ausführung des Auftrages zur Zufriedenheit von Nativy und dem Mitglied, sprich Ablieferung und Annahme einer beauftragten Übersetzung bzw Textkorrektur erhält der Vertragspartner einen vorab zu definierenden Werklohn, welcher sich am Umfang des jeweils zugrundeliegenden Auftrages bemisst. Der im Einzelfall vereinbarte Werklohn versteht sich als fester Pauschalbetrag und ist jeweils am Ende eines Kalendermonats nach der Leistungserbringung fällig. Wird ein Auftrag nicht zur Zufriedenheit von Nativy geliefert, so steht es Nativy gemäß §3 dieser AGB frei vom Auftrag zurückzutreten oder den definierten Werklohn entsprechend dem Mangel zuzüglich dem zusätzlichen Aufwand für Nativy sowie einen eventuell entstandenen Imageschaden oder sonstigem Schaden zu kürzen.

(2) Die anfallenden Steuern, Abgaben usw. sind ohne Anspruchsersatz vom Vertragspartner zu tragen. Werden in diesem Zusammenhang Forderungen gegenüber Nativy erhoben, verpflichtet sich der Vertragspartner, Nativy schad- und klaglos zu halten.

(3) Die Bezahlung ist frühestens möglich, nachdem vom Vertragspartner in seinen Einstellungen auf der Website von Nativy ein Konto oder ähnliches bekanntgegeben wurde. Im Detail ergeben sich die Zahlungsmodalitäten aus den ‚FAQ‘ von Nativy (www.Nativy.com/[●]).

11: Datenschutz

(1) Sofern auf das Vertragsverhältnis zwischen Nativy und deren Vertragspartner anwendbar, kommen die datenschutzrechtlichen Bestimmungen der AGB-Mitglieder und Nutzer zur Anwendung. Auf die uneingeschränkte Geltung des Datenschutzgesetzes 2000 (DSG 2000) wird ausdrücklich hingewiesen.

(2) Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

2.1.GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:
Übersetzung von Texten, Korrektur von Texten, Entwurf von Texten, Veränderung von Texten, Erstellung von Texten

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
Kontaktdaten, Vertragsdaten, Verrechnungsdaten, Bonitätsdaten, Bestelldaten, Entgeltdaten, Bankdaten

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung:
Kunden, Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftigte

2.2.DAUER DER VEREINBARUNG

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende jedes Monats gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

2.3.PFLICHTEN VON NATIVY

Nativy verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftragnehmers zu verarbeiten. Erhält Nativy einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftragnehmers herauszugeben, so hat er – sofern gesetzlich zulässig – den Auftragnehmer unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke von Nativy eines schriftlichen Auftrages.
Nativy erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Nativy aufrecht.
Nativy erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind im Punkt Punkt 6 zu entnehmen).
Nativy ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftragnehmer die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftragnehmer alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an Nativy gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftragnehmer der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat Nativy den Antrag unverzüglich an den Auftragnehmer weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
Nativy unterstützt den Auftragnehmer bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
Nativy wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
Dem Auftragnehmer wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Nativy verpflichtet sich, dem Auftragnehmer jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
Nativy ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftragnehmer zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten . Wenn Nativy die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftragnehmers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftragnehmer erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.
Nativy hat den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftragnehmers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

2.4.PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er – sofern gesetzlich zulässig – den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind im Punkt 7 zu entnehmen).
Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten . Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

2.5.ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG

Datenverarbeitungstätigkeiten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt, und zwar in den Wohnsitzstaaten der einzelnen beauftragten Übersetzer. Es werden nur wenige Daten des Auftraggebers an den Übersetzer weitergegeben. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus von der Datenschutzbehörde bewilligte Vertragsklauseln nach Art 46 Abs 3 lit a DSGVO.

Alle anderen Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt.

2.6.SUB-AUFTRAGSVERARBEITER

Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter für die Übersetzung von Texten, Korrektur von Texten, Entwurf von Texten, Veränderung von Texten oder Erstellung von Texten, Versand von eigenen Newslettern, Online Chat zur Klärung von Fragen, CRM Software, Software zur Verbesserung und Steuerung der Nativy Plattform hinzuziehen.

Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

2.7.TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

2.7.1. VERTRAULICHKEIT

Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, durch Schlüssel.
Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung durch verschlüsselte Kennwörter und automatische Sperrmechanismen.
Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems: Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis“, Standardprozess für Berechtigungsvergabe, Protokollierung von Zugriffen, periodische Überprüfung der vergebenen Berechtigungen, insb von administrativen Benutzerkonten;
Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenanwendung entfernt, und gesondert aufbewahrt.
Klassifikationsschema für Daten: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Selbsteinschätzung (geheim/vertraulich/intern/öffentlich).

2.7.2. INTEGRITÄT

Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport durch Verschlüsselung.
Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, durch exakte Protokollierung.

2.7.3. VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT

Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, durch mehrstufiges Sicherungskonzept mit verschlüsselter Auslagerung der Sicherungen in ein Ausweichrechenzentrum, Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern.
Rasche Wiederherstellbarkeit;
Löschungsfristen: Sowohl für Daten selbst als auch Metadaten wie Logfiles, udgl.

2.7.4. VERFAHREN ZUR REGELMÄßIGEN ÜBERPRÜFUNG, BEWERTUNG UND EVALUIERUNG

Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen;
Incident-Response-Management;
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen;
Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS), Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen.

2.8. Zustimmung zu Newslettern

Ich erkläre meine ausdrückliche Zustimmung, dass die nativy GmbH, Firmenbuchnummer: FN 364355t, meinen Namen samt Anrede, meine Firma, meine E-Mail-Adresse verarbeiten darf, um mir einen elektronischen Newsletter mit Fachinformationen, mit Informationen über die Produkt- und Leistungsangebote der Nativy GmbH sowie allgemeine Informationen über die Nativy GmbH (wie beispielsweise Auszeichnungen, Angebote, Erreichbarkeit, Weihnachtsöffnungszeiten, Übersiedlungen, personelle Veränderungen, etc.) per E-Mail zu übermitteln.

Diese Einwilligung kann ich jederzeit mittels Briefs, per E-Mail an office@nativy.com oder über den am Ende eines jeden Newsletters angeführten Abmeldelink ohne Angabe von Gründen widerrufen.

12: Kommunikation

Die Abwicklung der Kommunikation zwischen Nativy und den Vertragspartnern erfolgt primär über die Nativy-Plattform. Vor diesem Hintergrund wird auf die einschlägigen Bestimmungen der AGB-Mitglieder und Nutzer verwiesen.

13: Geheimhaltung

(1) Als Werkunternehmer ist der Vertragspartner zur strengsten Geheimhaltung aller ihm aus seiner Tätigkeit für Nativy bekannt werdenden bzw bereits bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge, internen Betriebsverhältnisse oder Betriebsergebnisse verpflichtet. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des zugrundeliegenden Werkvertragsverhältnisses zeitlich unbeschränkt aufrecht.

(2) Vertragspartner haben sich ausschließlich solcher Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen zu bedienen, die gemäß § 15 DSG 2000 ausdrücklich schriftlich zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.

14: Verfall von Ansprüchen

Sämtliche Ansprüche aus diesem Werkvertragverhältnis müssen vom Vertragspartner bei sonstigem Verfall innerhalb von drei Monaten ab Fälligkeit bei Nativy schriftlich bzw über die Nativy-Plattform geltend gemacht werden. Bei rechtzeitiger Geltendmachung bleiben die gesetzlichen Verjährungs- und Verfallsfristen gewahrt.

15: Abtretungsverbot

Die Übertragung oder Abtretung von Rechten und Übertragung von Pflichten aus dem Werkvertrag durch den Vertragspartner sind ohne schriftliche Zustimmung seitens Nativy unzulässig.

16: Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Soweit zulässig unterwerfen die Vertragsparteien sämtliche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten (einschließlich von Streitigkeiten im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsänderungen oder Ergänzungen) der Entscheidung des zuständigen Gerichtes im 1. Wiener Gemeindebezirk.

(3) Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie sonstigen Absprachen gelten nur dann, wenn sie von Nativy schriftlich bestätigt wurden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck und deren wirtschaftliches Ergebnis der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt und der ursprünglichen Absicht gerecht wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Ersatzbestimmung unverzüglich schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für Kooperationspartner:innen

Stand: 2. Mai 2018

Nativy GmbH

Schönborngasse 18 Top 5

A-1080 Wien,

ÖSTERREICH

Telefon: +43-660-508 80 33

Email: contact@nativy.com

www.Nativy.com

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Nativy GmbH

Präambel

Die Nativy GmbH betreibt ein webbasiertes Kommunikations- sowie Datenverarbeitungssystem (abrufbar im Web unter www.Nativy.com) zur individuellen Selektion, Gestaltung und anschließenden Vergabe von Übersetzungsaufträgen durch registrierte Kunden im In- sowie im Ausland. Auf Grundlage der modularen Nativy-Webplattform soll eine an die individuellen Bedürfnisse des Kunden angepasste Vergabe sowie die professionelle Organisation von Übersetzungs- und Korrekturaufträgen ermöglicht werden. Ein breites Netzwerk an zertifizierten Übersetzern und Korrekturlesern ermöglicht dabei eine qualitativ hochwertige sowie zeitlich effiziente Vermittlung von Übersetzungsagenden an den Kunden/das Mitglied.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die rechtlichen sowie wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Vorfeld, während sowie nach Abschluss eines Nutzungsvertrages zwischen Nativy und den Mitgliedern sowie sonstigen Nutzern der Nativy-Plattform.

1 Begriffsbestimmungen

Die nachstehenden Begriffe werden in den AGB wiederholt verwendet und daher zum besseren Verständnis im Folgenden definiert. Die nachfolgenden Definitionen erstrecken sich jeweils auf die Einzahl sowie die Mehrzahl der angeführten Begriffe.

AGB: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche als ausschließliche Grundlage für den zwischen Nativy und dem User zustande gekommenen Nutzungsvertrag gelten.

Nativy: Nativy GmbH, Schönborngasse 18, Top 5, 1080 Wien, Österreich.

Nativy-Plattform: Die von Nativy betriebene, Online Plattform (abrufbar im Web unter www.Nativy.com) zur interaktiven Evaluierung und Selektion von Übersetzern sowie Vergabe von Übersetzungsaufträgen an Nativy.

Geistiges Eigentum: Sämtliche proprietären Rechte an der Nativy-Plattform und über diese zugänglich gemachten Inhalte sowie die Rechte an einer Übersetzung, unter anderem bestehend aus (i) Urheberrechten sowie allenfalls darüber hinausgehendem schutzfähigem Know-how eines Übersetzers.

Kooperationspartner: Sind Mitglieder, die auf Dauer ausgerichtet und regelmäßig neue Kunden für Nativy werben. Kooperationspartner erhalten eine Umsatzbeteiligung gemäß den Regelungen dieser AGB. Kooperationspartner können die Übersetzungsdienstleistungen von Nativy auch selber gemäß diesen AGB in Anspruch nehmen.

Korrekturleser: Ein nach den Kriterien der europäischen Übersetzungsnorm ‚EN 15038‘ qualifizierter und gemäß interner Selektionsregulativen basierend auf Ausbildung und Erfahrung von Nativy ausgewählter und im Übersetzungsnetzwerk aufgenommener Korrekturleser.

Mitglied: jede natürliche sowie juristische Person im In- sowie im Ausland, welche sich auf der Nativy-Plattform ordnungsgemäß registriert hat und welcher ein individuelles Mitgliedskonto/User-Interface zugeteilt wurde.

Mitgliedskonto: der bei Registrierung eines Mitglieds individuell angelegte Account, mit welchem der Zugang zum User-Interface ermöglicht wird.

Nutzer: Jede natürliche oder juristische Person, welche die Webseite von Nativy bzw die Nativy-Plattform im Internet aufruft oder aufrufen lässt ohne ein Mitglied zu werden.

Nutzungsvertrag: Das ausschließlich auf Basis dieser AGB begründete Rechtsgeschäft zwischen Nativy und den Vertragspartnern.

Übersetzer: Ein nach den Kriterien der europäischen Übersetzungsnorm ‚EN 15038‘ qualifizierter und gemäß interner Selektionsregulativen basierend auf Ausbildung und Erfahrung von Nativy ausgewählter und im Übersetzungsnetzwerk aufgenommener Übersetzer.

Übersetzung: Eine zur Produktion sowie dem anschließenden Vertrieb von Nativy im eigenen Ermessen freigegebene Übersetzung.

Übersetzernetzwerk: Das dem Kunden über die Nativy-Plattform zugängliche Netzwerkportfolio an internationalen, zertifizierten Übersetzern

User-Interface: Die dem Mitglied zugeteilte Schnittstelle auf der Nativy-Plattform, zum individuellen Download/Upload von Inhalten.

Selektion: Bezeichnet die nach Ablauf der Selektionsphase erfolgte Auswahl eines Übersetzers durch den Kunden. Nach erfolgter Selektion wird ausschließlich Nativy mit dem betreffenden Übersetzer in Kontakt treten und diesem den Übersetzungsauftrag auf bilateraler Ebene erteilen. Übersetzer und Kunde können via Nativy ab Auftragsbeginn direkt kommunizieren.

Selektionsphase: Zeitraum von der ersten Anfrage des Mitgliedes einer Übersetzung auf der Nativy-Plattform bis zur allfälligen Selektion.

Textkorrektur: Überarbeitung von Texten zur Verbesserung der Verständlichkeit für die Zielgruppe.

Vertragspartner: Alle natürlichen sowie juristischen Personen, welche sich der Nativy-Plattform rechtmäßig bedienen, somit Mitglieder und sämtliche Nutzer, unabhängig von deren Registrierung.

2 Grundlagen der Kooperation

(1) Diese AGB ersetzen alle bestehenden Kooperationsvereinbarungen. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

(2) Zielsetzung der Kooperation: Bewerbung der Übersetzungsdienstleistung von Nativy und Gewinnung von Neukunden für die Übersetzungsdienstleistung von Nativy. Unterstützung bei der Bewerbung von zusätzlichen Funktionen um die Abwicklung von Übersetzungsaufträgen für den Neukunden zusätzlich zu erleichtern, beispielsweise kann mit Nativy connect die Anzahl der abgewickelten Aufträge deutlich gesteigert werden.

(3) Provision: Für jeden erfolgreich abgewickelten Übersetzungsauftrag (Auftrag inklusive der abgewickelten Zahlung des Kunden) und wenn sich der betreffende Kunde über den spezifischen Einladungslink des Kooperationspartners bei Nativy registriert hat, erhält der Kooperationspartner eine Umsatzprovision in Form eines Prozentsatzes am Umsatz des Auftragseinganges. Die Höhe der Provision wird nach folgendem Prozentsatz am Umsatz des geworbenen Kunden (Rechnungsbetrag des Kunden) zum Stichtag des Auftragseinganges berechnet: 12% vom Umsatz für 24 Kalendermonate ab der erstmaligen Auftragsanlage des Neukunden. Die maximale Provision pro Auftrag beträgt 100 Euro. Danach enden jegliche Provisionsansprüche. Ausgenommen von der zeitlichen Begrenzung sind Aufträge die über eine Systemanbindung erstellt werden.

(4) Die Kommission für Aufträge über eine Systemintegration (iFrame oder API) ist nicht zeitlich begrenzt und gilt für alle Aufträge die über die Systemanbindung erstellt werden, egal wie lange der Kunde bereits Übersetzungen beauftragt.

(5) Falls sich ein Unternehmen/Kunde nicht über den Anmeldelink anmeldet oder bereits bei Nativy.com registriert ist, gilt dieser nicht als geworbener Neukunde und es kann kein Provisionsanspruch oder sonstiger Anspruch geltend gemacht werden. Jedoch wahrt der Kooperationspartner innerhalb von 2 Monaten nach der Anmeldung des Neukunden die Provisionsansprüche durch eine E-Mail an Nativy (inklusive Empfangsbestätigung von Nativy) mit der Nennung des Neukunden (Name der registrierten Person und des Unternehmens).

(6) Nativy berechnet die Höhe der Provision anhand der Kundenaufträge automatisch. Der Kooperationspartner hat auf der Webseite in seinem Profil einen Überblick über die monatlichen Provisionsansprüche.

(7) Auszahlung der Provision: Die Provision wird zum Monatsende für den vorhergehenden Monat abgerechnet und ausbezahlt. Beispielsweise werden Ende Juli die Provision für bis Ende Juni erfolgreich abgewickelte Aufträge abgerechnet. Provisionsansprüche dürfen mit offenen Forderungen für beispielsweise Übersetzungsdienstleistungen durch Nativy an den Kooperationspartner ohne schriftliches Einverständnis durch Nativy aufgerechnet werden.

(8) Eine verpflichtende Kostenübernahme durch Nativy an beispielsweise Werbeveranstaltung besteht nicht, kann jedoch im Einzelfall im gemeinsamen Interesse schriftlich vereinbart werden.

(9) Leistungserbringung: Das Vertragsverhältnis zur Erbringung der Übersetzungsleistungen wird ausschließlich direkt zwischen dem Kunden und Nativy abgeschlossen. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbeziehungen der Nativy GmbH in der auf Nativy.com aktuellen Fassung. Der Kooperationspartner gewährleistet lediglich die Bewerbung von Nativy bei Neukunden und unterstützt Nativy bei der Kommunikation von zusätzlichen technischen Funktionen.

(10) Vertragsdauer der Kooperation: Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen und kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats mit einer schriftlichen Begründung aufgekündigt werden. Bei dieser Art der Beendigung der Kooperation muss kein schuldhaftes Verhalten einer Seite vorliegen. Bestehende Provisionsansprüche bleiben unberührt und werden weiterhin ausbezahlt.

(11) Bei kreditschädigendem Verhalten oder Nichteinhaltung dieses Vertrages durch eine Seite kann die andere Seite diesen Vertrag ohne Setzung einer Frist sofort kündigen. Als Zeitpunkt gilt das Aussprechen der Kündigung schriftlich oder mündlich, wobei hier im Nachhinein eine schriftliche Kündigung notwenig ist. Beide Seiten müssen sofort alle Handlungen unterlassen, die den Anschein einer bestehenden Kooperation andeuten und alle bestehenden oder noch nicht ausgezahlten Provisionsansprüche verfallen zur Gänze.

(12) Dieser Vertrag ist nicht übertragbar und endet bei Löschung eines der beiden Unternehmen.

(13) Die Weitergabe von Daten (inklusive der Daten der Kunden und Provisonsbeträge) an Dritte sowie die Verwendung dieser Daten für Werbezwecke Dritter bedarf der schriftlichen Zustimmung. Dies gilt auch für den Versand von Newslettern oder dergleichen an Kunden oder der Nennung von Provisionsansprüchen oder Provisionshöhen.

(14) Die Kooperationspartner übernehmen keine wechselseitige Haftung.

(15) Technische Störungen die den Betrieb des Übersetzungsservices nicht oder nicht korrekt möglich machen sind zu melden und die Beseitigung der Störungsursache ist zu veranlassen. Es können keine Entfälle von Provisionsansprüchen aufgrund technischer Störungen gelend gemacht werden.

3 Geltungsbereich

(1) Die AGB in der jeweils gültigen Fassung regeln die rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung der Nativy-Plattform sowie der dazugehörigen Subdomaines durch die Vertragspartner. Mitglieder und Nutzer sind lediglich an jene Bestimmungen des Nutzungsvertrages gebunden, die sie auch tatsächlich angehen.

(2) Unmittelbare Verbindlichkeit besitzen die AGB ausschließlich zwischen Nativy und den Vertragspartnern. Rechtswirkungen und Ansprüche etc. auf Grundlage eines Vertrages zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung für Dritte ergeben sich aus den AGB vorbehaltlich einer ausdrücklich anderslautenden vertraglichen Einigung oder Regelung nicht.

(3) Vertragliche Abweichungen von den AGB bedürfen in jedem einzelnen Fall der ausdrücklichen, schriftlich erteilten Zustimmung durch Nativy. Sollen für bestimmte Funktionen, Dienste oder Bereiche der Nativy-Plattform ergänzende Regelungen gelten, wird der Vertragspartner auf diese Bestimmungen vor der erstmaligen Ausführung bzw Inanspruchnahme der betreffenden Funktion, Dienste oder Bereiche gesondert hingewiesen. Mit der Ausführung bzw. Inanspruchnahme erklärt sich der Vertragspartner mit den jeweiligen ergänzenden Bedingungen einverstanden und erkennt diese als für verbindlich an. Die ergänzenden Bedingungen gelten für sämtliche Nutzungen derselben Funktion bzw. desselben Dienstes oder Bereichs.

(4) Bei der Nutzung der Nativy-Plattform hat der Vertragspartner das geltende Recht sowie die Bestimmungen dieser AGB zu beachten und einzuhalten.

(5) Mit Begründung des Vertragsverhältnisses gemäß § 3 (1) werden auch die AGB durch den Vertragspartner anerkannt und gelten danach für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung. Allfällige (Geschäfts-) Bedingungen eines Vertragspartners werden nicht automatisch Vertragsinhalt und gelten nur, wenn sie im Einzelfall, auf Basis einer Individualvereinbarung von Nativy schriftlich anerkannt werden.

(6) Mitarbeiter von Nativy sowie sonstige in die vertragliche Leistungserbringung durch Nativy eingebundene Erfüllungs- bzw Besorgungsgehilfen sind nicht befugt Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt der mit dem Vertragspartner getroffenen Vereinbarung bzw diese AGB hinausgehen.

4 Vertragsabschluss

(1) Ein Vertragsverhältnis zwischen dem Vertragspartner und Nativy kommt aufgrund eines schriftlichen und/oder elektronischen Angebotes von Nativy sowie der ausdrücklichen sowie konkludenten Annahme durch schlichte Inanspruchnahme der und/oder Registrierung auf der Nativy-Plattform bzw Übermittlung eines zu übersetzenden Schriftstückes (Dokumentes) sowie allfällige anschließende Vergabe eines Übersetzungsauftrages zustande. Die jeweils geltende Fassung der AGB ist über einen transparenten Link auf der Website von Nativy unter www.Nativy.com abrufbar.

(2) Im Falle einer Registrierung hat das Mitglied sein Einverständnis zu den AGB ausdrücklich, durch Aktivierung bzw Betätigung des hierfür vorgesehenen Feldes zu erklären.

(3) Verbraucher im Sinne des § 1 des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 (zwei) Wochen ab rechtsgültiger Registrierung auf der Nativy-Plattform ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

(4) Nativy ist berechtigt den Abschluss eines Vertrages mit dem Vertragspartner abzulehnen oder von diesem jederzeit zurückzutreten wenn:

(a) begründete Zweifel betreffend der Identität, Rechtsfähigkeit bzw. Rechtspersönlichkeit des Vertragspartners oder der Vertretungsmacht einer in dessen Namen agierenden (natürlichen oder juristischen) Person bestehen;

(b) begründeter Verdacht der missbräuchlichen Verwendung der Nativy-Plattform oder von über das ausschließlich dem Mitglied zugeteilte Mitgliedskonto (User-Interface) zugänglicher Applikationen besteht;

(c) sonstige Umstände vorliegen, welche die Begründung oder Aufrechterhaltung eines Vertragsverhältnisses aus Sicht von Nativy unzumutbar machen würden;

(5) Angebote von Nativy auf Vertragsabschluss sind freibleibend. Die im Onlineangebot, auf Broschüren oder anderen Werbematerialen von Nativy dargestellten oder beworbenen Produkte und Leistungen stellen keine verbindlichen Angebote dar.

(6) Nativy ist berechtigt, vorhandene Funktionen und Dienste inhaltlich zu ändern, vorübergehend oder endgültig zu deaktivieren oder neue Funktionen einzuführen sowie einzelne Funktionen an die Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zu knüpfen.

(7) Alle Angaben in Drucksachen, Katalogen, Anzeigen, Preislisten und sonstigen Informations- und Werbematerialien von Nativy über technische Daten oder Produkteigenschaften dienen nicht als Grundlage für allfällige Ansprüche des Vertragspartners und stellen lediglich eine allgemeine Beschreibung und Kennzeichnung der Leistungen von Nativy dar. Eine Beschaffenheitsgarantie ist nur dann anzunehmen, wenn diese ausdrücklich als solche bezeichnet und vereinbart wurde.

(8) Im Fall von Uneinigkeiten über den Inhalt EDV-technischer Begriffe und Symbole, Qualitätserfordernisse, Formatanforderungen oder ähnliches, sind vorrangig die Bestimmungen in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung und Bedeutung anzuwenden.

(9) Nativy ist weiters berechtigt, bei rechtzeitiger vorheriger Ankündigung jederzeit Inhalt und Umfang der vertraglichen Leistungen in für den Vertragspartner zumutbarer Weise zu verändern, zu erweitern oder einzuschränken. Nativy wird solche Maßnahmen insbesondere dann vornehmen, wenn dies durch technische oder rechtliche Umstände veranlasst ist oder der Sicherung der Funktionalität von Nativy dient.

5 Vertragsgegenstand und Leistungsumfang

(1) Gegenstand des Nutzungsvertrages ist allein die zweckgemäße Bereitstellung der Nativy-Plattform und die Vermittlung von Übersetzungen und ähnlichen Dienstleistungen. Sämtliche Leistungen werden im Rahmen und auf Grundlage der vorliegenden AGB erbracht.

(2) Der bestimmungsgemäße Aufruf der Nativy-Plattform steht grundsätzlich jedem Nutzer offen. Zur Nutzung einiger Funktionen bzw. Dienste (‚tools‚), wie der Beauftragung von Übersetzungsaufträgen, bedarf es einer vorherigen Registrierung auf der Nativy-Plattform gemäß § 7.

(3) Sollte es zur Auswahl eines Übersetzers durch Mitglieder kommen, steht es Nativy nach eigenem Ermessen frei, den Übersetzungsauftrag an den selektierten Übersetzer zu erteilen.

(4) Gegenstand der von Nativy im Rahmen des Nutzungsvertrages zu erbringenden Leistungen können unter anderem sein:

(a) Bereitstellung und Wartung der Nativy-Plattform für Mitglieder und Nutzer;

(b) Umsetzung und Implementierung generierter Daten auf dem Mitgliedskonto/User-Interface sowie Einräumung benutzerdefinierter Zugangsmöglichkeiten zu selbigem.

(c) Spezifische Benutzereinrichtung durch Bereitstellung eines individuellen Mitgliedskontos;

(d) Bereitstellung von Informationen und Kontakten zu beauftragten Übersetzern bis der Übersetzungsauftrag abgeschlossen ist.

6 Leistungen/Pflichten der Vertragspartner

(1) Der Vertragspartner verpflichtet sich zur zweck- und vertragskonformen Nutzung der Nativy-Plattform. Mitglieder stehen zudem für eine rechtskonforme Verwendung des Mitgliedskontos/User-Interface ein.

(2) Dem Vertragspartner ist es untersagt Software, Daten oder (technische) Einrichtungen zu verwenden, die eine potentielle, wie immer geartete, Beeinträchtigung der Funktionalität der Nativy-Plattform zur Folge haben könnte. Selbiges gilt für die Verwendung des Mitgliedskontos/User-Interface durch Mitglieder.

(3) Änderungen der Systemvoraussetzungen im Einflussbereich eines Vertragspartners sind rechtzeitig vor Leistungserbringung durch Nativy anzuzeigen. Verzögerungen und zusätzliche Kosten, die durch die Änderungen bei der Ausführung der Leistung entstehen, gehen dabei zu Lasten des Vertragspartners.

(4) Falls erforderlich stellt der Vertragspartner alle, zur Erbringung der von Nativy geschuldeten Leistungen notwendigen Unterlagen, Informationen und Einrichtungen aus seiner Sphäre rechtzeitig und unentgeltlich zur Verfügung und fordert überdies Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen Dritter, die Voraussetzung für die Leistungserbringung durch Nativy sind, rechtzeitig an.

(5) Im Falle nicht rechtzeitig erbrachter oder angeforderter Mitwirkungs- oder Beistellungsleistungen durch den Vertragspartner kann es zu einer verzögerten oder eingeschränkten Leistungserbringung durch Nativy kommen; für hierdurch verursachte frustrierte Aufwendungen oder Schäden übernimmt Nativy keine Verantwortung.

(6) Übersetzungen gelten als zugestellt, wenn der Nutzer eine Nachricht erhält, dass die Datei auf der Webseite von Nativy zum Download bereit steht. Der Download erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung.

(7) Innerhalb einer Frist von 7 Werktagen nach Fertigstellung der Übersetzung kann durch eine Reklamation die Zahlung an den/die ÜbersetzerIn verzögert werden. Eine Reklamation, die nach dieser Frist eingeht, hat keinen Einfluss mehr auf den Zahlungslauf.

(8) Mitglieder haben Nativy allfällige Änderungen ihrer Firma und deren Rechtsform sowie Anschrift unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Erfolgt diese Änderungsmeldung nicht, gelten Schriftstücke als zugegangen, wenn sie an die vom Mitglied zuletzt bekannt gegebene Adresse oder Zahlstelle gesandt wurden.

(9) Die Entscheidung von Nativy zur Beauftragung einer Übersetzung sowie die abschließende und ordnungsgemäße Erfüllung des diesen AGB zugrundeliegenden Vertragsverhältnisses steht unter dem Vorbehalt eines aufrechten Werkvertrages mit dem Übersetzer sowie dessen vertragskonformes Verhalten als Erfüllungsgehilfe von Nativy. Allfällige Rechte an den Inhalten einer Übersetzung sind nach Abschluss des Übersetzungsauftrages an das betreffende Mitglied zu übertragen.

7 Nutzung der Nativy Plattform

(1) Im Zuge der Registrierung auf der Nativy-Plattform hat jedes Mitglied einen Benutzernamen bekannt zu geben um einen individualisierten und gesicherten Zugang zum User-Interface ermöglichen zu können.

(2) Die Registrierung ist nur unbeschränkt geschäftsfähigen, natürlichen- und juristischen Personen vorbehalten. Die Registrierung einer juristischen Person darf nur von einem hierzu bevollmächtigten Repräsentanten vorgenommen werden, welcher namentlich genannt werden muss.

(3) Die im Zuge einer Registrierung auf der Nativy-Plattform angegebenen sowie die bei der Registrierung zu übermittelnden Zugangsdaten, sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und sind diese Zugangsdaten, insbesondere Adress- und sonstige Kontaktdaten stets auf dem aktuellen Stand zu halten.

(4) Das Mitgliedskonto/User-Interface ist mittels benutzerdefinierter Zugangsmöglichkeiten (Benutzername) für das Mitglied jederzeit verfügbar. Bei der Wahl des Benutzernamens darf kein geltendes Recht, die guten Sitten oder Rechte Dritter verletzt werden. Ferner darf der Benutzername weder den Begriff ‚Nativy-Plattform‘ oder eine ähnliche (verwechslungsfähige) Bezeichnung noch eine E-Mail- oder Internetadresse oder sonstige Kontaktinformationen wie z. B. Telefonnummern enthalten. Der Benutzername ist geheim zu halten, es sei denn, deren Weitergabe ist zur Nutzung der Nativy-Plattform erforderlich. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn einzelne Funktionen oder Leistungen der Nativy-Plattform durch Dritte bereitgestellt werden und für deren Inanspruchnahme eine Anmeldung erforderlich ist. Bei der Aufforderungen zur Mitteilung oder Eingabe eines Benutzernamens hat das Mitglied stets in dem ihm möglichen und zumutbaren Rahmen zu prüfen, ob diese Aufforderung von Nativy oder einem hierzu berechtigten Dritten stammt, um ein Ausspähen der Zugangsdaten und einen Missbrauch des Mitgliedskontos/User-Interfaces zu verhindern.

(5) Die Geheimhaltung sowie ordnungsgemäße Verwendung des Benutzernamens obliegt ausschließlich dem Mitglied. Die Benutzung fremder Benutzernamen und Passwörter oder entsprechende Ermächtigungen eines Dritten durch das registrierte Mitglied sind nicht gestattet. Im Falle einer Zuwiderhandlung ist Nativy nach eigenem Ermessen berechtigt, die Zugangsdaten des betreffenden Mitglieds zu streichen, wobei letzteres für zwischenzeitliche Nutzungen der Nativy-Plattform durch den Dritten alleine verantwortlich bleibt.

(6) Jedes Mitglied hat Nativy von einer nicht autorisierten Nutzung der Nativy-Plattform bzw des Benutzernamens sowie jeder anderen ihm zur Kenntnis gelangenden Verletzung der Geheimhaltungs- oder Datensicherungspflichten umgehend zu verständigen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch unberechtigte Dritte sperrt Nativy zum Schutz des Nutzers den Zugang zu einigen Funktionen.

(7) Die Nutzung/Anwendung elektronischer oder automatisierter Applikationen (zB Web-crawler, robots, spiders etc) ist ungeachtet ihrer Konfiguration oder ihres Nutzens nicht gestattet.

(8) Mitglieder sind jederzeit berechtigt, die Beendigung des diesen AGB zugrundeliegenden Nutzungsverhältnisses durch Auflösung des individuellen Mitgliedskontos herbeizuführen. Die ordnungsgemäße Auflösung des Mitgliedskontos obliegt ausschließlich dem Mitglied. Nach erfolgter Beendigung des Nutzungsvertrages werden sämtliche auf dem Mitgliedskonto/dem User-Interface zum Auflösungszeitpunkt befindlichen Daten, unter anderem bestehend aus Graphiken, Bildern, Kommentaren, Kommunikationen oder anderen Inhalten, umgehend und unwiderruflich gelöscht. Ausgenommen hiervon sind jene Daten/Informationen, deren Speicherung durch Nativy auf bestimmte Zeit gesetzlich vorgeschrieben ist. Auch nach Vertragsbeendigung steht Nativy ein einfaches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Verwertungsrecht an den über die Nativy-Plattform bereitgestellten (veröffentlichten) und zur Übersetzung freigegebenen Texten, zu.

(9) Gewerblich tätige Mitglieder haben Nativy im Zuge der Eröffnung des Mitgliedskontos unter anderem einen UID-Nachweis zu erbringen.

(10) Das Anlegen mehrerer Mitgliedskonten für dieselbe natürliche oder juristische Person ist unzulässig.

(11) Mitgliedskonten sind vorbehaltlich einer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Nativy nicht übertragbar.

(12) Kommt kein Vertragsverhältnis mit einem Mitglied zustande, sind allenfalls bereits zugänglich gemachte Unterlagen, Vorschläge, Testprogramme usw. zurückzugeben oder zu löschen und dürfen nicht weiter benützt werden.

8 Regelung für Nutzer

(1) Ein Besuch der Nativy-Plattform durch den Nutzer ist grundsätzlich ohne Registrierung möglich. Zur Wahrnehmung spezifischer Funktionen der Nativy-Plattform, allen voran die Selektion eines Übersetzers sowie anschließende Beauftragung einer Übersetzung ist jedoch eine Registrierung des Nutzers erforderlich. Ein Anspruch des Nutzers auf Registrierung und auf Freischaltung zur Nutzung der Nativy-Plattform besteht nicht.

(2) Für die Registrierung des Nutzers sowie die Nutzung der Nativy-Plattform gelten die für das Mitglied statuierten Zugangs- und Nutzungsvoraussetzungen/-bedingungen gemäß § 6sinngemäß.

9 Haftung

(1) Nativy haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für Schädigungen durch Organe, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder sonstige vertraglich zur Leistungserbringung an den Vertragspartner beauftragte Personen nur soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, vorbehaltlich einer Schädigung an Leib und Leben, ausgeschlossen.

(2) Die Vertragsparteien sind sich einig, dass Nativy im Rahmen der vertraglichen Leistungserbringung, allen voran den Betrieb der Nativy-Plattform auf Dienste Dritter (Software- und Webservice-Provider), [welche als Erfüllungs- und/oder Besorgungsgehilfen im Sinne der §§ 1313a bzw 1315 ABGB angewiesen ist]. Für Schäden, die aus der Inanspruchnahme solcher Dienste – sei es schuldhaft oder nicht schuldhaft – resultieren, ist die Haftung von Nativy gegenüber dem Vertragspartner ausgeschlossen.

(3) Nativy haftet nicht für Schäden, die auf unsachgemäße oder vertragswidrige Nutzung der Nativy-Plattform bzw des Mitgliedskontos/User Interfaces zurückzuführen sind. Ebenso wenig haftet Nativy für den Erfolg bzw die Selektion eines Übersetzers durch die Mitglieder/Nutzer. Auch kann Nativy für allfällige Eingriffe in die Rechtssphäre eines Vertragspartners durch Dritte nicht zur Verantwortung gezogen werden. Die Bereitstellung (Veröffentlichung) einer Übersetzung über die Nativy-Plattform erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Mitgliedes.

(4) Nativy agiert im Zusammenhang mit der Bereitstellung der Nativy-Plattform ausschließlich als ‚Application Service Provider‘. Ein allfälliger Betrieb, sowie Hosting, Sicherung und Weiterentwicklung (sofern verfügbar) der am Mitgliedskonto/User-Interface befindlichen (Benutzer-) Daten verbleiben im alleinigen Verantwortungsbereich des Mitglieds (siehe § 4). Folglich ist das Mitglied für die über die Nativy-Plattform verfügbar gemachten Inhalte alleine verantwortlich. Schäden und/oder Nachteile des Mitglieds infolge Rechts- bzw. Wettbewerbswidrigkeit solcher Inhalte gehen ausschließlich zu dessen Lasten. Die missbräuchliche Verwendung des Mitgliedskontos/User-Interface kann neben einer allfälligen Schadenersatzverpflichtung die vorübergehende oder aber endgültig Sperre vertraglicher Zugangsrechte des Mitglieds zum Mitgliedskonto/User-Interface zur Folge haben.

(5) Den Vertragspartnern ist bewusst, dass die auf der Nativy-Plattform eingestellten Inhalte rechtlich geschütztes Geistiges Eigentum darstellen können. Vor diesem Hintergrund ist es ihnen nicht gestattet, Inhalte auf der Nativy-Plattform bereitzustellen, deren Nutzung, gleich welcher Art, in die Eigentumsrechte Dritter eingreift und eine allfällige straf- oder zivilrechtliche Verfolgung nach sich ziehen kann.

(6) Nativy kann nicht ausschließen, dass Mitglieder, die sich auf der Nativy-Plattform registrieren und/oder über diese kommunizieren, nicht existieren oder diese Plattform zu rechtswidrigen oder unlauteren Vorgehensweisen missbrauchen. Vertragspartner, welche sich der Nativy-Plattform bedienen und allenfalls Inhalte up- bzw downloaden handeln daher auf eigene Gefahr.

(7) Ereignisse höherer Gewalt, welche die Erbringung vertraglicher Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, berechtigen Nativy, die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen um die Dauer dieser Behinderung sowie eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, nicht zu vertretendes behördliches Eingreifen und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, unbeeinflussbar, schwerwiegend und nicht von Nativy verschuldet sind. Eine Haftung von Nativy ist in diesen Fällen ebenfalls ausgeschlossen.

(8) Nativy übernimmt keinerlei Haftung für die unerlaubte Vervielfältigung oder Verwendung der zur Verfügung gestellten Grafiken, Texte, Marken- und Warenzeichen, deren Rechte durch Dritte geschützt sind. Zudem ist die vertragsgegenständliche Haftung von Nativy im Zusammenhang mit der Website <www.Nativy.com> in jedem Fall ausschließlich auf den eigenen Inhalt beschränkt. Mangels einer entsprechenden Kontrolle über die Websites anderer (branchenspezifischer) Unternehmungen ist eine Haftung von Nativy auch bei einem entsprechenden Verweis (‚Link‚) von der eigenen Website auf jene eines anderen Anbieters, ausgeschlossen.

10 Verfügbarkeit und Gewährleistung

(1) Die Leistungen von Nativy erfolgen auf Basis der allgemein gültigen Industrienormen und Praktiken. Den Vertragspartnern ist jedoch bewusst, dass es nach dem gegenwärtigen Stand der Technik nicht möglich ist, eine von Fehlern einwandfreie internetbasierte Dienstleistung zu erbringen.

(2) Ungeachtet dessen leistet Nativy dafür Gewähr, dass die auf der Nativy-Plattform angebotenen Leistungen, allen voran die nach Abschluss der Selektionsphase beauftragte Übersetzung, die den Vertragspartnern im Vorfeld des Nutzungsvertrages beschriebene Qualität aufweisen und die begehrte Übersetzung durch den selektierten Übersetzer vorgenommen wurde. Nativy gewährleistet nicht, dass die Bereitstellung der Nativy-Plattform stets ununterbrochen und fehlerfrei zur Verfügung steht.

(3) Nativy übernimmt zudem keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der von den Vertragspartnern, allen voran aber Mitgliedern übermittelten Daten. Hinweisen auf unrichtige Angaben wird Nativy nachgehen und das betreffende Mitglied gegebenenfalls zu einer Korrektur auffordern oder die Angaben sperren bzw. entfernen.

(4) Netzausfälle, Störungen, Wartungsarbeiten oder andere unvermeidbare und von Nativy nicht zu vertretende Ereignisse können Leistungsunterbrechungen nach sich ziehen. Nativy wird sich in einem solchen Fall redlich und nach bestem Gewissen bemühen, Störungen und Unterbrechungen so rasch wie technisch und wirtschaftlich möglich zu beheben.

(5) Nativy leistet keine Gewähr für Fehler oder für sonstige Leistungsausfälle an der Nativy-Plattform bzw. am Mitgliedskonto/User-Interface,

(a) die auf Fehlern der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller bzw Mobilfunkbetreiber beruhen;

(b) die durch wie immer geartete Anwendungsfehler seitens des Nutzers verursacht wurden und die bei ordnungsgemäßer und sorgfältiger Inanspruchnahme hätten vermieden werden können;

(c) aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, von Nativy nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc;

(d) aufgrund einer unberechtigten Änderung der Systemumgebung, für welche die Nativy-Plattform oder das Mitgliedskonto/User-Interface konfiguriert wurde, durch die Vertragspartner oder Dritte.

(6) Die Vertragspartner, allen voran jedoch Mitglieder gewährleisten, dass die von ihnen über die Nativy-Plattform bereitgestellten und kommunizierten Inhalte und Daten

(a) frei von Rechten Dritter – insbesondere Rechten an Geistigem Eigentum – sind;

(b) sich in ihrem (Geistigen) Eigentum befinden oder sie von den berechtigten Dritten ordnungsgemäß autorisiert wurden, die betreffenden Inhalte über die Nativy-Plattform zu nutzen;

(c) nicht gegen geltendes Recht oder sonstige verbindliche Statuten verstoßen und zudem

(d) in keiner Weise geeignet sind, gesetzliche Verbindlichkeiten (Haftungen) von Nativy hervorzurufen.

11 Rechteeinräumung und Nutzung

(1) Alle Urheberrechte sowie das geistige Eigentum an der Nativy-Plattform verbleiben im uneingeschränkten Eigentum von Nativy. Dasselbe gilt für die auf der Nativy-Plattform bereitgestellten Inhalte und Informationen (zB Unterlagen und Informationen zu Übersetzern, (Übersetzungs-) Vorschläge, Texte, Grafiken, Fotos, Marken, Testprogramme, usw.) in ihrer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Form.

(2) Sämtliche aus dem Vertragsverhältnis zum Kunden resultierende Spezifikationen, Weiterentwicklungen und Anpassungen der Nativy-Plattform gehen mit deren Entstehung in das Eigentum von Nativy über. Hierzu zählen auch jene Rechte, die sich weltweit aus urheberrechtlichen oder anderen immaterialgüterrechtlichen Bestimmungen ergeben können.

(3) Nativy erteilt den Vertragspartnern eine nicht ausschließliche, nicht übertragbare, sachlich und zeitlich beschränkte Nutzungsbewilligung an der Nativy-Plattform. Mitgliedern wird darüber hinaus ein Nutzungsrecht an den mit der Nativy-Plattform verbundenen Schnittstellen (allen voran dem Mitgliedskonto/User-Interface) und Funktionalitäten eingeräumt.

(4) Die Vertragspartner sind nicht berechtigt, die Nativy-Plattform oder das individuell bereitgestellte Mitgliedskonto/User-Interface zu bearbeiten, zu ändern oder sonst zu modellieren, an Dritte weiterzugeben, es in anderer Weise als über die hierfür vorgesehenen Schnittstellen mit anderen Programmen zu verbinden, es in eine andere Darstellungsform zu übersetzen (dekompilieren), etwaige Kopier- oder Schutzmechanismen, einem digitalen Rechtemanagement (DRM) dienende Programmelemente, Sicherheitscodes oder der Kennzeichnung der Nativy-Plattform bzw des User-Interfaces dienende Merkmale (Eigentumshinweise, Markenzeichen, Copyright-Hinweis) zu entfernen, zu umgehen oder zu verändern

(5) Die Vertragspartner sind ausschließlich berechtigt, die Nativy-Plattform und das Mitgliedskonto/User-Interface zu den vereinbarten Verwendungszwecken und nur im Ausmaß der erworbenen Nutzungsbewilligung zu verwenden. Nativy ist für jegliche Schäden in Folge Nichteinhaltung vertraglicher Nutzungsbedingungen schad- und klaglos zu halten. Dies gilt insbesondere für die Verletzung von allfälligen Urheber- oder sonstigen geistigen Eigentumsrechten von Nativy oder Dritter.

12 Allgemeine Regelungen zur Anfrage, Selektion und Vergabe von Übersetzungsaufträgen

(1) Der Vergabe von Übersetzungsaufträgen geht stets die Selektion eines für das spezifische Bedürfnis des Mitgliedes geeigneten Übersetzers voraus. Auf Grundlage der über die Nativy-Plattform bereitgestellten Such- und Auswahltools, im Rahmen dessen das Mitglied während der Selektionsphase spezifische Qualifikationsmerkmale eines Übersetzers festzulegen bzw anzufragen berechtigt ist, kann eine individualisierte, auf das jeweilige Bedürfnis des Mitgliedes angepasste Übersetzung realisiert werden.

(2) Der vom Mitglied selektierte User hat sich binnen 24 Stunden über die Annahme des Übersetzungsauftrages zu erklären. Sollte eine Annahme des Übersetzungsauftrages nicht fristgerecht erfolgen oder aber ein Übersetzungsauftrag vom Übersetzer abgelehnt werden – wobei das reaktionslose Verstreichen der Annahmefrist als Ablehnung des Übersetzungsauftrages verstanden wird – wird Nativy nach Rücksprache mit dem Mitglied einen Alternativübersetzer, welcher dem Qualifikationsprofil des selektierten Übersetzers am ehesten entspricht, vorschlagen und, ein Einverständnis des Mitgliedes vorausgesetzt, diesen mit der Übersetzung beauftragen.

(3) Weitere Regelungen und Rahmenbedingungen zur Anfrage und Vergabe von Übersetzungsaufträgen sowie der Selektion eines Übersetzers sind den auf der Nativy-Plattform als Download (

www.Nativy.com/

[●]) verfügbaren ‚FAQ‘, welche in diesem Zusammenhang einen integralen Bestandteil dieser AGB darstellen, zu entnehmen.

13 Entgelte, Zahlungsbedingungen

(1) Für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen durch Nativy, allen voran die Bereitstellung der Nativy-Pattform sowie Erbringung von Übersetzungsleistungen über vom Mitglied selektierte Übersetzers, verrechnet Nativy dem Mitglied ein prozentuales Leistungsentgelt, welches im angegeben Preis bereits enthalten ist. Festgehalten wird, dass die schlichte Nutzung der Nativy-Plattform ohne Registrierung auf selbiger entgeltfrei zur Verfügung gestellt wird.

(2) Die Preisbildung von Nativy basiert auf den Verrechnungskosten der jeweiligen Übersetzer und wird für jede Anfrage individuell kalkuliert. Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer. Etwaige Versandkosten werden extra berechnet und gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

(3) Im Zuge der Selektion sowie Erteilung eines Übersetzungsauftrages verpflichtet sich das Mitglied das jeweils anfallende Leistungsentgelt akonto auf über die Nativy-Plattform bzw im Zuge der Selektion kommunizierte Verrechnungskonto zur Überweisung zu bringen. Nach Erteilung des Überweisungsauftrages wird Nativy die zugrundeliegende Übersetzung beim Übersetzer in Auftrag geben. Sollte die Akontozahlung des Mitgliedes, gleich aus welchem Grund nicht binnen 7 Tagen nach der Selektion und Erteilung des Übersetzungsauftrages am Verrechnungskonto von Nativy eingelangt sein, behält sich Nativy das Recht vor, den betreffenden Übersetzungsauftrag unwiderruflich zu stornieren.

(4) Im Falle der Stornierung eines Übersetzungsauftrages durch Nativy werden bereits vom Mitglied erhaltene Zahlungen geprüft und gegebenenfalls retourniert. Sollte die Stornierung eines Übersetzungsauftrages bzw die (vorübergehende) Sperre des Mitgliedskontos auf einem Verschulden des Mitgliedes beruhen, ist dieses Nativy zum vollen Ersatz entstandener Schäden (auch gegenüber dem Übersetzer) verantwortlich. Auf dem Mitglieds- bzw Guthabenkonto befindliche Beträge werden zur Gegenverrechnung mit allfälligen Schadenersatzforderungen herangezogen.

(5) Als Datum des Eingangs der Zahlung gilt der Tag, an welchem der Betrag bei Nativy vorliegt oder dem auf der Rechnung angeführten Bankkonto von Nativy wertmäßig gutgeschrieben wird. Bei verspäteter Zahlung durch das Mitglied berechnet Nativy – sofern nicht höhere Kosten entstanden sind – beginnend mit dem 15 Tag ab Rechnungsdatum Verzugszinsen in der Höhe von 12 % p.a. plus jeweils 30 Euro Netto Bearbeitungskosten für die Erstellung der einzelnen Mahnung. Die mit der Einbringlichmachung verbundenen Mahn-, Auskunfts- und sonstigen Kosten trägt das Mitglied. Das Recht von Nativy, weitergehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen, wird dadurch nicht beschränkt.

(6) Rechnungen werden grundsätzlich über das Mitgliedskonto kommuniziert oder per email an das Mitglied versandt. Soweit nichts anderes vereinbart wurde ist Nativy nicht verpflichtet, dem Mitglied (auch) eine schriftliche Rechnung zu übersenden. Der Nutzer kann auf eigenen Wunsch Sammelrechnungen erhalten.

(7) Um dem Mitglied eine Übersicht über die Abrechnungsmodalitäten von Nativy zu ermöglichen hat dieser das Recht, die Richtigkeit des ihm verrechneten Kundenentgeltes durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten sachverständigen Dritten auf eigene Kosten prüfen zu lassen.

(8) Als Zahlungsmodalitäten kommen die Sofortbezahlung durch eine gültige Kreditkarte eines anerkannten österreichischen Institutes und eine gültige Kontoverbindung oder aber durch Abbuchung auf einem vom Mitglied über das Mitgliedskonto errichteten Guthabenkonto gemäß Punkt 4 (4) (f) in Frage.

(9) Alle Preise verstehen sich in Euro exklusive Umsatzsteuer und allfälliger Werbeabgaben. Etwaige Versandkosten werden extra berechnet und gelten nur für den vorliegenden Auftrag.

(10) Das Mitglied verzichtet darauf, allfällige Gegenforderungen mit Entgeltsansprüchen von Nativy aufzurechnen, es sei denn, dass diese Gegenforderungen von Nativy entweder schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

(11) Alle sich dem Vertragsverhältnis zu Nativy ergebenden Abgabenschuldigkeiten, mit Ausnahme der Einkommenssteuer trägt das Mitglied alleine. Dieser wird Nativy für eine ungerechtfertigte Inanspruchnahme für solche Abgaben schad- und klaglos halten.

(12) Weitere Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus den ‚FAQ‘ von Nativy (www.Nativy.com/[●]).

14 Datenschutz

(1) Zur ordnungsgemäßen Erbringung vertraglicher Leistungspflichten durch Nativy ist es unter Umständen erforderlich, die persönlichen Daten der Mitglieder zu speichern und zu verarbeiten. Nativy gewährleistet den vertraulichen Umgang mit diesen Daten nach Maßgabe des Datenschutzgesetzes 2000 (‚DSG 2000‘).

(2) Nativy weist darauf hin, dass eine Vertraulichkeit für unverschlüsselt im Internet übermittelte Daten, Informationen etc. nicht gewährleistet ist. Die Webplattform Nativy ist nur über https Verschlüsselung zugänglich und nutzbar.

(3) Für sämtliche im Zuge der Nutzung der Nativy-Plattform übermittelte, verwendete oder verarbeitete, personenbezogene Daten, seien diese sensible Daten im Sinne des § 4 DSG 2000 oder aber nicht-sensible Daten, ist ausschließlich das Mitglied verantwortlich.

(4) Mitglieder sind verpflichtet, vor Be- oder Verarbeitung (personenbezogener) Daten die Zustimmung der betroffenen Personen einzuholen und Nativy für den Fall des Zuwiderhandelns gegen allfällige Ansprüche Dritter schad- und klaglos zu halten.

(5) Vereinbarung über eine Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO

5.1. GEGENSTAND DER VEREINBARUNG

Gegenstand dieses Auftrages ist die Durchführung folgender Aufgaben:
Übersetzung von Texten, Korrektur von Texten, Entwurf von Texten, Veränderung von Texten, Erstellung von Texten

Folgende Datenkategorien werden verarbeitet:
Kontaktdaten, Vertragsdaten, Verrechnungsdaten, Bonitätsdaten, Bestelldaten, Entgeltdaten, Bankdaten

Folgende Kategorien betroffener Personen unterliegen der Verarbeitung:
Kunden, Interessenten, Lieferanten, Ansprechpartner, Beschäftigte

5.2. DAUER DER VEREINBARUNG

Die Vereinbarung ist auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende jedes Monats gekündigt werden. Die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

5.3. PFLICHTEN DES AUFTRAGNEHMERS

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten und Verarbeitungsergebnisse ausschließlich im Rahmen der schriftlichen Aufträge des Auftraggebers zu verarbeiten. Erhält der Auftragnehmer einen behördlichen Auftrag, Daten des Auftraggebers herauszugeben, so hat er – sofern gesetzlich zulässig – den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und die Behörde an diesen zu verweisen. Desgleichen bedarf eine Verarbeitung der Daten für eigene Zwecke des Auftragnehmers eines schriftlichen Auftrages.
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Vertraulichkeit verpflichtet hat oder diese einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen. Insbesondere bleibt die Verschwiegenheitsverpflichtung der mit der Datenverarbeitung beauftragten Personen auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit und Ausscheiden beim Auftragnehmer aufrecht.
Der Auftragnehmer erklärt rechtsverbindlich, dass er alle erforderlichen Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Verarbeitung nach Art 32 DSGVO ergriffen hat (Einzelheiten sind im Punkt 6 zu entnehmen).
Der Auftragnehmer ergreift die technischen und organisatorischen Maßnahmen, damit der Auftraggeber die Rechte der betroffenen Person nach Kapitel III der DSGVO (Information, Auskunft, Berichtigung und Löschung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch, sowie automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall) innerhalb der gesetzlichen Fristen jederzeit erfüllen kann und überlässt dem Auftraggeber alle dafür notwendigen Informationen. Wird ein entsprechender Antrag an den Auftragnehmer gerichtet und lässt dieser erkennen, dass der Antragsteller ihn irrtümlich für den Auftraggeber der von ihm betriebenen Datenanwendung hält, hat der Auftragnehmer den Antrag unverzüglich an den Auftraggeber weiterzuleiten und dies dem Antragsteller mitzuteilen.
Der Auftragnehmer unterstützt den Auftraggeber bei der Einhaltung der in den Art 32 bis 36 DSGVO genannten Pflichten (Datensicherheitsmaßnahmen, Meldungen von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde, Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, Datenschutz-Folgeabschätzung, vorherige Konsultation).
Der Auftragnehmer wird darauf hingewiesen, dass er für die vorliegende Auftragsverarbeitung ein Verarbeitungsverzeichnis nach Art 30 DSGVO zu errichten hat.
Dem Auftraggeber wird hinsichtlich der Verarbeitung der von ihm überlassenen Daten das Recht jederzeitiger Einsichtnahme und Kontrolle, sei es auch durch ihn beauftragte Dritte, der Datenverarbeitungseinrichtungen eingeräumt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber jene Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Kontrolle der Einhaltung der in dieser Vereinbarung genannten Verpflichtungen notwendig sind.
Der Auftragnehmer ist nach Beendigung dieser Vereinbarung verpflichtet, alle Verarbeitungsergebnisse und Unterlagen, die Daten enthalten, dem Auftraggeber zu übergeben / in dessen Auftrag zu vernichten . Wenn der Auftragnehmer die Daten in einem speziellen technischen Format verarbeitet, ist er verpflichtet, die Daten nach Beendigung dieser Vereinbarung entweder in diesem Format oder nach Wunsch des Auftraggebers in dem Format, in dem er die Daten vom Auftraggeber erhalten hat oder in einem anderen, gängigen Format herauszugeben.
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich zu informieren, falls er der Ansicht ist, eine Weisung des Auftraggebers verstößt gegen Datenschutzbestimmungen der Union oder der Mitgliedstaaten.

5.4. ORT DER DURCHFÜHRUNG DER DATENVERARBEITUNG

Datenverarbeitungstätigkeiten werden zumindest zum Teil auch außerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt, und zwar in den Wohnsitzstaaten der einzelnen beauftragten Übersetzer. Es werden nur wenige Daten des Auftraggebers an den Übersetzer weitergegeben. Das angemessene Datenschutzniveau ergibt sich aus von der Datenschutzbehörde bewilligte Vertragsklauseln nach Art 46 Abs 3 lit a DSGVO.

Alle anderen Datenverarbeitungstätigkeiten werden ausschließlich innerhalb der EU bzw des EWR durchgeführt.

5.5. SUB-AUFTRAGSVERARBEITER

Der Auftragnehmer kann Sub-Auftragsverarbeiter für die Übersetzung von Texten, Korrektur von Texten, Entwurf von Texten, Veränderung von Texten oder Erstellung von Texten, Versand von eigenen Newslettern, Online Chat zur Klärung von Fragen, CRM Software, Software zur Verbesserung und Steuerung der Nativy Plattform hinzuziehen.

Er hat den Auftraggeber von der beabsichtigten Heranziehung eines Sub-Auftragsverarbeiters so rechtzeitig zu verständigen, dass er dies allenfalls untersagen kann. Der Auftragnehmer schließt die erforderlichen Vereinbarungen im Sinne des Art 28 Abs 4 DSGVO mit dem Sub-Auftragsverarbeiter ab. Dabei ist sicherzustellen, dass der Sub-Auftragsverarbeiter dieselben Verpflichtungen eingeht, die dem Auftragnehmer auf Grund dieser Vereinbarung obliegen. Kommt der Sub-Auftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, so haftet der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber für die Einhaltung der Pflichten des Sub-Auftragsverarbeiters.

5.6. TECHNISCH-ORGANISATORISCHE MASSNAHMEN

5.6.1. VERTRAULICHKEIT

Zutrittskontrolle: Schutz vor unbefugtem Zutritt zu Datenverarbeitungsanlagen, durch Schlüssel.
Zugangskontrolle: Schutz vor unbefugter Systembenutzung durch verschlüsselte Kennwörter und automatische Sperrmechanismen.
Zugriffskontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen innerhalb des Systems: Standard-Berechtigungsprofile auf „need to know-Basis“, Standardprozess für Berechtigungsvergabe, Protokollierung von Zugriffen, periodische Überprüfung der vergebenen Berechtigungen, insb von administrativen Benutzerkonten;
Pseudonymisierung: Sofern für die jeweilige Datenverarbeitung möglich, werden die primären Identifikationsmerkmale der personenbezogenen Daten in der jeweiligen Datenanwendung entfernt, und gesondert aufbewahrt.
Klassifikationsschema für Daten: Aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder Selbsteinschätzung (geheim/vertraulich/intern/öffentlich).

5.6.2. INTEGRITÄT

Weitergabekontrolle: Kein unbefugtes Lesen, Kopieren, Verändern oder Entfernen bei elektronischer Übertragung oder Transport durch Verschlüsselung.
Eingabekontrolle: Feststellung, ob und von wem personenbezogene Daten in Datenverarbeitungssysteme eingegeben, verändert oder entfernt worden sind, durch exakte Protokollierung.

5.6.3. VERFÜGBARKEIT UND BELASTBARKEIT

Verfügbarkeitskontrolle: Schutz gegen zufällige oder mutwillige Zerstörung bzw. Verlust, durch mehrstufiges Sicherungskonzept mit verschlüsselter Auslagerung der Sicherungen in ein Ausweichrechenzentrum, Standardprozesse bei Wechsel/Ausscheiden von Mitarbeitern.
Rasche Wiederherstellbarkeit;
Löschungsfristen: Sowohl für Daten selbst als auch Metadaten wie Logfiles, udgl.

5.6.4. VERFAHREN ZUR REGELMÄßIGEN ÜBERPRÜFUNG, BEWERTUNG UND EVALUIERUNG

Datenschutz-Management, einschließlich regelmäßiger Mitarbeiter-Schulungen;
Incident-Response-Management;
Datenschutzfreundliche Voreinstellungen;
Auftragskontrolle: Keine Auftragsdatenverarbeitung im Sinne von Art 28 DS-GVO ohne entsprechende Weisung des Auftraggebers, z.B.: eindeutige Vertragsgestaltung, formalisiertes Auftragsmanagement, strenge Auswahl des Auftragsverarbeiters (ISO-Zertifizierung, ISMS), Vorabüberzeugungspflicht, Nachkontrollen.

5.7. Zustimmung zu Newslettern

Ich erkläre meine ausdrückliche Zustimmung, dass die nativy GmbH, Firmenbuchnummer: FN 364355t, meinen Namen samt Anrede, meine Firma, meine E-Mail-Adresse verarbeiten darf, um mir einen elektronischen Newsletter mit Fachinformationen, mit Informationen über die Produkt- und Leistungsangebote der Nativy GmbH sowie allgemeine Informationen über die Nativy GmbH (wie beispielsweise Auszeichnungen, Angebote, Erreichbarkeit, Weihnachtsöffnungszeiten, Übersiedlungen, personelle Veränderungen, etc.) per E-Mail zu übermitteln.

Diese Einwilligung kann ich jederzeit mittels Briefs, per E-Mail an office@nativy.com oder über den am Ende eines jeden Newsletters angeführten Abmeldelink ohne Angabe von Gründen widerrufen.

15 Kommunikation

(1) Sämtliche das diesen AGB zugrundeliegende Nutzungsverhältnis betreffende Erklärungen sind in Schrift- oder Textform (E-Mail) abzugeben. Die Kontaktinformationen von Nativy sind der Website <www.Nativy.com> zu entnehmen. Als Kontaktinformationen der Mitglieder gelten diejenigen, die im Mitgliedskonto/User-Interface eingetragen sind. Von Nativy an diese Kontaktinformationen per E-Mail übermittelte Erklärungen gelten als im Versandzeitpunkt, per Post versandte Erklärungen zwei Tage nach dem Versand als zugegangen, es sei denn, das Mitglied weist einen späteren Zugangszeitpunkt nach.

(2) Soweit Mitteilungen zwischen Nativy und einem Mitglied oder zwischen den Mitgliedern untereinander per E-Mail und damit in Textform übermittelt werden, erkennt das Mitglied die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen an. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders sowie den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) enthalten.

(3) Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom Inhaber der Absenderadresse stammend. Die Verbindlichkeit der E-Mail und damit der Textform gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt.

16 Abtretungsverbot

Die Übertragung des Nutzungsvertrages sowie die Abtretung von Rechten und Übertragung von Pflichten aus dem Nutzungsvertrag durch den Vertragspartner sind ohne schriftliche Zustimmung seitens Nativy unzulässig.

17 Vertragsdauer

(1) Das Vertragsverhältnis wird vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann von beiden Vertragsteilen jederzeit schriftlich (per Fax oder per E-Mail) gekündigt werden. Für den Kündigungszeitpunkt ist der Postaufgabestempel maßgeblich.

18 Schlussbestimmungen

(1) Dieser Vertrag unterliegt österreichischem Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Soweit zulässig unterwerfen die Vertragsparteien sämtliche aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag resultierenden Streitigkeiten (einschließlich von Streitigkeiten im Zusammenhang mit allfälligen Vertragsänderungen oder Ergänzungen) der Entscheidung des zuständigen Gerichtes im 1. Wiener Gemeindebezirk.

(3) Änderungen und Ergänzungen zu diesen AGB sowie sonstigen Absprachen gelten nur dann, wenn sie von Nativy schriftlich bestätigt wurden.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung zu ersetzen, deren wirtschaftlicher Zweck und deren wirtschaftliches Ergebnis der zu ersetzenden Bestimmung möglichst nahe kommt und der ursprünglichen Absicht gerecht wird. Die Vertragsparteien verpflichten sich, diese Ersatzbestimmung unverzüglich schriftlich niederzulegen und zu unterzeichnen.

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